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Ärger mit Handwerkern

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Ob neue Fliesen in der Küche, ein verstopfter Abfluss oder der frische Anstrich für das Wohnzimmer: Wer einen Handwerker beauftragt, will sich Mühe, Zeit und Stress ersparen und nimmt bei guter Arbeit den entsprechenden Preis auch gerne in Kauf. Diese Rechnung geht aber häufig nicht auf.
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Leider! Viele Verbraucher kommen in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und schildern ihre zum Teil katastrophalen Erlebnisse mit Handwerkern. Oftmals liegt das Problem schon bei der Auswahl des "richtigen" Handwerkers. Bei dieser sollte der Verbraucher auf Gelbe Seiten, Internetportale wie "MyHammer" oder Werbeanzeigen verzichten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auf diese Weise die Gefahr zu groß ist, an einen unseriösen Betrieb zu geraten. Rufen Sie stattdessen bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer an und fragen Sie nach einem geeigneten Betrieb in Ihrer Nähe. Oder nutzen Sie für die Suche die Homepage der Handwerkskammer im Internet. Die Handwerkskammer ist in der Lage, Ihnen einen ordnungsgemäß zugelassenen und in die Handwerksrolle eingetragenen Meisterbetrieb zu empfehlen. Zudem bieten die Handwerkskammern Schlichtungen an, falls es zwischen Ihnen und dem Handwerker Probleme geben sollte.

Doch was tun, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist?

Ist der Auftrag z.B. nicht so erledigt worden, wie vorher besprochen, müssen Sie die Arbeit nicht abnehmen. Dann unterschreiben Sie bitte auch nichts, sondern verlangen Nachbesserung! Zeigen sich Mängel, müssen Sie dem Handwerker die Chance geben, selbst einen eigenen Reparaturversuch zu unternehmen – auf seine Kosten. Sind durch die Arbeit zusätzliche Schäden entstanden, haben Sie Anspruch auf Ersatz.

Ist eine Rechnung aus Ihrer Sicht nicht in Ordnung, so müssen Sie diese nicht bezahlen. Erheben Sie in einem solchen Fall schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung. Setzen Sie dem Handwerksbetrieb eine Frist von 14 Tagen und verlangen Sie die Ausstellung einer korrekten Rechnung bzw. bitten Sie um Aufklärung über die streitigen oder unverständlichen Abrechnungsposten. Wie so oft kommt es also darauf an, zur richtigen Zeit richtig zu handeln.

Dieser Grundsatz gilt auch für viele andere strittige Punkte wie z.B. der Abweichung vom Kostenvoranschlag, nicht nachvollziehbare, überhöhte Fahrtkosten oder nicht eingehaltene Termine.

Bei diesen und vielen anderen Fragen bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale daher fundierte Beratung durch Rechtsanwälte, die Ihnen den richtigen Weg aufzeigen. Diese Aufklärungsaktion wird unterstützt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

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Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
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Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.