Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Selten genutzte Alltagsgegenstände leihen statt kaufen

Stand:
Jeder hat sie zuhause: Alltagsgegenstände und Dinge, die nur ein oder zwei Mal im Jahr zum Einsatz kommen. Warum diese also nicht einfach leihen? Richtig umgesetzt, ist das sinnvoll und nachhaltig.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Privatwirtschaftliche Angebote für das Teilen von Genständen wachsen kontinuierlich.
  • Bohrer, Computerspiele, Auto-Dachbox oder Unterwasser-Kamera: Gerade Alltagsgegenstände, die Sie nur selten oder vorübergehend brauchen, können Sie leihen anstatt sie neu zu kaufen.
  • Wer haftet oder wer Vertragspartner ist, sind wichtige Informationen, die Sie vorab klären sollten.
  • Bei kommerziellen Sharing-Anbietern (v.a. bei Elektronik-Artikeln) stellt sich häufig die Frage der Nachhaltigkeit.
On

Alltagsgegenstände teilen statt besitzen

Wenn überhaupt, vertikutieren Gartenfreunde einmal jährlich ihren Rasen. Eine Kappsäge und eine Oberfräse für das DIY-Schrankprojekt oder auch die Dachbox auf dem Auto, kommen nur bei Bedarf, also eher selten, zum Einsatz. Warum also sollte man diese Dinge kaufen und bei sich herumstehen haben?

Teilen statt Besitzen erfreut sich bei Alltagsgegenständen immer größerer Beliebtheit. Anders als die bereits etablierte "Shared Mobility" mit unzähligen Angeboten rund um Auto, Fahrrad und Roller, steckt das Marktsegment der Alltagsgegenstände noch in den Kinderschuhen. Dennoch wächst das privatwirtschaftliche Angebot kontinuierlich und damit auch die Kundschaft. 

Alltagsgegenstände privat teilen

Selten genutzte Gegenstände teilen im persönlichen Umfeld

Privates Teilen findet man mittlerweile in vielen Bereichen, zum Beispiel bei:

  • Nachbarschaftsorganisationen
  • Campingplätzen
  • Schrebergärten
  • Studierendenwohnheimen

An diesen Stellen finden Sie häufig die Möglichkeit, Alltagsdinge wie Gartengeräte, Bohrmaschinen oder in Studentenwohnheimen auch Spiele, Computerkonsolen, Beamer, Sportgeräte und Bücher gemeinschaftlich zu nutzen.

Nutzer:innen dieser Teilmodelle sind meist Menschen, die sich entweder persönlich kennen, oder aber in einem besonderen Näheverhältnis zueinanderstehen. Sei es durch eine lose Bekanntschaft in einem Wohnbereich, zum Beispiel im Studentenwohnheim oder auf dem Campingplatz, oder aber durch die Mitgliedschaft in einem Verein.

Der Vorteil dabei ist, dass ein Teilen der Alltagsdinge meist kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr möglich ist. Teilweise fällt eine Kaution für die Leihe an, die Sie dann zurückerhalten, wenn Sie den Alltagsgegenstand unbeschädigt zurückbringen.

Alltagsdinge über Plattformen teilen

Immer häufiger findet man im Internet fremdorganisierte Plattformen, auf denen Privatpersonen unterschiedliche Dinge gegen Entgelt für eine große Community bereitstellen. Aber auch bei lokalen Tageszeitungen oder auf Kleinanzeigen-Plattformen ist es möglich, Alltagsgegenstände gegen eine Gebühr von Privatpersonen zu bekommen. Vom Wanderrucksack über Surfboards und E-Bikes bis hin zu Wohnmobilen - viele Dinge lassen sich schnell und einfach gegen eine Stunden- oder Tagesgebühr leihen. 

Sogenannte Sharing-Plattformen bündeln eine Vielzahl an Angeboten für entsprechende Themenbereiche wie beispielsweise Gartengeräte oder Mobilität. Über die Plattform können Sie die Dinge für die geplante Nutzungszeit anfragen. Die Vermieter:innen lehnen das Angebot dann entweder ab oder nehmen das Angebot zu den vereinbarten Konditionen an. Für die Vermittlung erhält das Portal eine Provision.

Der Vorteil dieser Sharing-Portale ist für Nutzer:innen oft eine größere Auswahl an Verleihgegenständen. Dadurch haben Entleihende mehr Möglichkeiten, Zeiten und Produkte auszuwählen und flexibler zu mieten.

Auch wenn Plattformen einen eigenen Kundenservice und eine Kundenhotline eingerichtet haben, so ist bei Problemen aus dem Vertragsverhältnis immer der jeweilige Entleiher der richtige Ansprechkontakt.

Alltagsgegenstände privatwirtschaftlich teilen

Verstärkt bieten kommerzielle Anbieter nun verschiedene Sharing-Modelle an. Zwar werden auch hier Dinge für eine größere Nutzerschar angeboten und als Sharing-Modelle beworben, jedoch handelt es sich hier richtigerweise um reine Vermietungsmodelle.

Häufig finden sich Anbieter im Bereich Technik und Elektronik. Gerade hohe Anschaffungskosten des neuesten Smartphones oder Tablets ermöglichen es Mieter:innen so, für eine bestimmte Zeit Produkte testen und nutzen zu können. Auch haben sie hier die Möglichkeit, Produkte, in Relation gesehen, kostengünstig nutzen zu können, wenn man dieses nur einmal oder nur kurzfristig braucht.

Beispiele:

  • Für den Tauchurlaub die Unterwasserkamera.
  • Für die Taufe des Kindes die teure Spiegelreflexkamera.
  • Für die einmalige Aufnahme seines Hauses eine Drohne kaufen.

Für Situationen wie diese rentiert sich ein Kauf normalerweise nicht. Insofern kann hier das Mieten sinnvoll sein.

Bei Gefallen bieten einige Anbieter an, dass die Produkte nach dem Mieten auch direkt gekauft werden können. Dabei sollten Sie aber genau kalkulieren, ob der Kauf des oftmals bereits stark gebrauchten Sharing-Produktes wirtschaftlich lohnenswert ist. Teilweise bietet sich der Kauf eines neuen Elektronikartikels an, da hier längere Gewährleistungszeiten gelten (2 Jahre bei Neuwaren und meist 1 Jahr bei Gebrauchtartikeln) und unter Umständen die Artikel bei entsprechender Marktrecherche auch kostengünstiger sind.

Daneben stellt sich bei kommerziellen Sharing-Anbietern auch die Frage der Nachhaltigkeit. Das Problem dabei ist, dass gerade bei Smartphones, Tablets oder Spielekonsolen keine alten oder stark beschädigten Geräte nachgefragt werden, so dass die Anbieter beschädigte Produkte sehr schnell gegen Neugeräte austauschen werden. Der Ursprungsgedanke der Sharing-Economy, der nachhaltige Konsum, tritt hier bei den kommerziellen Angeboten leider, hinter der Gewinnmaximierung, eher in den Hintergrund. Dies kann sogar bis hin zu einem ökologisch schädlichen Konsum führen.

Übersicht über Sharing Economy

FAQ: Sharing von Alltagsgegenständen

Online gibt es diverse Anbieter, die eine Vielzahl an verschiedenen Alltagsdingen anbieten. Auf folgende Punkte sollten Sie achten.

Wer ist mein Vertragspartner?

Vertragspartner ist nicht das Onlineportal, sondern stets die vermietende Person. Aus diesem Grund müssen Sie sich bei Problemen mit dem Anbieter auseinandersetzen. Dies ist in den AGB der Portale klar festgelegt, wird jedoch auf der Webseite oft nicht deutlich dargestellt. Darüber hinaus versuchen die Sharing-Portale, die sich selbst als Vermittler bezeichnen, die eigene Haftung so weit wie möglich auszuschließen.

Wie verhalte ich mich bei Problemen?

Im Fall der Fälle gilt: Bei Problemen können Sie sich an den Kundenservice des Sharing-Portals wenden, das aus Kulanz in einzelnen Fällen Abhilfe leistet. Einen Anspruch darauf hat man allerdings nicht.

Wiegen Sie sich daher nicht in falscher Sicherheit, weil Sie etwas bei einem großen Portal geliehen haben. Ansprechpartner:in für Probleme ist immer die vermietende Person. Diese ist Ihr eigentlicher Vertragspartner.

Was kostet das Mieten?

Die Kosten sind abhängig vom jeweiligen Sharing-Modell und individuell mit der vermietenden Person vertraglich zu vereinbaren. Auf Plattformen offerieren die Anbieter eine Sache mit einem bestimmten Preis.

Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die verschiedenen Sharing-Modelle und was für Sie persönlich in Frage kommt. Soll nur für wenige Stunden etwas genutzt werden, oder benötigen Sie öfter und länger bestimmte Gegenstände? Insofern sollten Sie genau abwägen, wie lange Sie manche Dinge benötigen und wann ein Kauf sinnvoller ist.

 

Tipp!

Achten Sie bei der Auswahl auch darauf, ob Ihr Vertragspartner oder Ihre Vertragspartnerin als Privatperson auftritt oder sich ein Unternehmer hinter dem Angebot verbirgt.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.