Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Veranstaltungen rund um Pflege und Gesundheit

Gute Pflege zu organisieren ist eine Herausforderung. Das wichtigste Grundwissen rund um das Pflege- und Gesundheitsrecht vermitteln unsere Fachleute in Workshops und Vorträgen.
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Eine kleine Anzahl der Vorträge wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Alle weiteren Veranstaltungen kosten 360 €. Mehr Informationen auf Anfrage.

Pflege organisieren

Wenn Sie oder ein Familienmitglied jetzt oder in naher Zukunft Pflege benötigen, stellen sich viele Fragen nach der bedarfsgerechten Organisation und Finanzierung:

  • Wo stelle ich einen Antrag?
  • Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
  • Wie läuft eine Begutachtung des medizinischen Dienstes ab?
  • Welche Kosten kommen auf mich zu, welche übernimmt die Pflegekasse?
  • Was kostet es, in ein Pflegeheim zu ziehen?

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad, den der Pflegebedürftige erhält. Der Pflegegrad wird durch eine Pflegebegutachtung bestimmt. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld- oder Sachleistungen werden durch die Pflegekasse übernommen. Der Vortrag geht besonders auf die Berechnung des Pflegegrades und die Finanzierung einer vollstationären Pflege in einem Pflegeheim ein.

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Gefördert durch das BMUV

 

Ambulante Pflegedienstleistungen

Wenn Menschen in alltäglichen Dingen nicht mehr allein zurecht kommen, möchten viele trotzdem in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Ein ambulanter Pflegedienst kann eine wichtige Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Familien bei der Bewältigung des Pflegealltags sein. Um diese Hilfe zu erhalten, braucht man einen ambulanten Pflegedienst und einen Pflegevertrag. In diesem Vortrag geben unsere Experten Antworten auf wichtige Fragen: Nach welchen Kriterien suche ich einen Pflegedienst aus? Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten? Was muss ein Pflegevertrag enthalten? Wie rechnet ein Pflegedienst ab und was bezahlt die Pflegeversicherung? Wie kann ich den Vertrag beenden?

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Gefördert durch das BMUV

Ihre Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Viele ältere, pflegebedürftige oder behinderte Erwachsene leben in Alten- und Pflegeheimen oder Pflegewohngemeinschaften. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) stärkt ihre Rechte. Es regelt die Anforderungen an Verträge, in denen es um Wohnraum verbunden mit Pflege- oder Betreuungsleistungen geht. Unser Vortrag beantwortet Fragen zu diesen Regelungen und hilft Betroffenen, ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Beispiele: Kann ich bis zum Lebensende an einem bestimmten Platz wohnen? Unter welchen Bedingungen darf eine Einrichtung mehr Geld verlangen? Was kann ein Kunde oder sein Betreuer tun, wenn Leistungen nicht oder schlecht erfüllt werden? 

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Gefördert durch das BMUV

 

Wohnen im Alter

Die Deutschen leben länger – der Anteil an Senioren über 65 Jahre an der Gesamtbevölkerung steigt. Prognosen zufolge wird dieser Anteil von gegenwärtig 22 Prozent bis zum Jahr 2030 auf rund 25 Prozent zunehmen. Ende 2021 waren in Deutschland 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig, im Jahr 2030 könnten es bereits 5,4 Millionen Menschen sein. Wohnen verbunden mit guter Pflege gewinnt an immer größerer Bedeutung. Ob Servicewohnen oder betreutes Wohnen, ob Pflegeheim oder Pflege-WG, ob Wohnen und Pflege zu Hause mit vorübergehender Pflege außer Haus: die Verbraucherzentrale klärt über die einzelnen Wohnarten auf und beantwortet die wichtigsten Fragen. 

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Gefördert durch das BMUV

 

Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Schnell kann es im Leben passieren, dass man sich in einer Situation befindet, in der eine rechtliche Vertretung notwendig wird. Können einen dann die nahen Angehörigen automatisch vertreten? Welche Dinge sollte man unbedingt regeln?
Wir zeigen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo die Stolpersteine liegen.

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Gefördert durch das BMUV

 

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern. 
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen. 

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Gefördert durch das BMUV

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Gefördert durch das BMUV

Betreuungsverfügung

Im Zusammenhang mit der Vorsorge fallen oft Begriffe wie gesetzliche Betreuung, Betreuungsverfügung oder gesetzlicher Betreuer. Was sich genau dahinter verbirgt, und wer Betreuer werden kann oder wie das Betreuungsverfahren abläuft, erläutern wir in unserem Seminar.

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Gefördert durch das BMUV

 

junge Frau im Beratungsgespräch bei der Verbraucherzentrale Flensburg

Haben Sie Fragen?

Unsere Experten sind für Sie da. Buchen Sie hier einen Beratungstermin oder rufen Sie unser Service-Telefon an: 0431 590 99 40.

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.