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Vorsicht: Fake-E-Mails mit Absender „Rechtsanwalt Manuel Holleis“

Stand:
Vorsicht: Betrüger versenden E-Mails mit Zahlungsaufforderungen
ein falsches Anwaltsschreiben
Off

Im Namen eines frei erfundenen Rechtsanwalts, Manuel Holleis, versenden Betrüger derzeit verschiedene E-Mails mit Zahlungsaufforderungen. Den Empfängerinnen und Empfängern der E-Mails wird vorgeworfen, einer Urheberrechtsverletzung durch das illegale Herunterladen eines geschützten Films begannen zu haben. Eine bereits vorherige Abmahnung sei unbeantwortet geblieben, so das Schreiben. Verbraucher werden aufgefordert, einen Betrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro zu zahlen. 

So verhalten Sie sich richtig:

  • Klicken Sie auf keinen Link.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten preis und leisten Sie keine Zahlung.
  • Phishing-E-Mails sollten gelöscht werden.

So erkennen Sie die Fake-E-Mail:

  • Erste Abmahnung erhalten? In der E-Mail ist die Rede von einer bereits vorausgegangenen Abmahnung. Haben Verbraucher keine erste Abmahnung erhalten, sollten sie misstrauisch werden.
  • Links laufen auf unseriöse Seite: In dem Schreiben werden Verbraucher aufgefordert, den Anschluss, über den der angebliche Urheberrechtsverstoß begannen wurde, zu verifizieren und einen Geldbetrag zu überweisen. Dazu sollen die Empfänger Links öffnen und den Anweisungen folgen.
  • Angeblich besteht dringender Handlungsbedarf: Mit einer kurzen Frist und weiteren rechtlichen Schritten bei Nichtfolgeleisten der Anweisungen wird Druck auf die Verbraucher ausgeübt. Generell gilt: Sollten Verbraucher aufgerufen werden, ganz dringend und innerhalb einer bestimmten (kurzen) Frist zu handeln, sollten sie stutzig werden. Insbesondere, wenn diese Aufforderung mit einer Drohung verbunden ist.
  • Daten eingeben: Verbraucher werden aufgefordert, persönliche Daten einzugeben und Geld zu überweisen. Seriöse Unternehmen werden so etwas niemals telefonisch oder per E-Mail tun. Das ist eine der wesentlichen Sicherheitsregeln.

 

Weitere Hinweise, wie Sie Phishing-Mails erkennen, finden Sie auf dieser Seite.

Phishing-Mails können außerdem auf unserem Phishing-Radar gemeldet werden. 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.