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Im Namen eines frei erfundenen Rechtsanwalts, Manuel Holleis, versenden Betrüger derzeit verschiedene E-Mails mit Zahlungsaufforderungen. Den Empfängerinnen und Empfängern der E-Mails wird vorgeworfen, einer Urheberrechtsverletzung durch das illegale Herunterladen eines geschützten Films begannen zu haben. Eine bereits vorherige Abmahnung sei unbeantwortet geblieben, so das Schreiben. Verbraucher werden aufgefordert, einen Betrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro zu zahlen.
So verhalten Sie sich richtig:
- Klicken Sie auf keinen Link.
- Geben Sie keine persönlichen Daten preis und leisten Sie keine Zahlung.
- Phishing-E-Mails sollten gelöscht werden.
So erkennen Sie die Fake-E-Mail:
- Erste Abmahnung erhalten? In der E-Mail ist die Rede von einer bereits vorausgegangenen Abmahnung. Haben Verbraucher keine erste Abmahnung erhalten, sollten sie misstrauisch werden.
- Links laufen auf unseriöse Seite: In dem Schreiben werden Verbraucher aufgefordert, den Anschluss, über den der angebliche Urheberrechtsverstoß begannen wurde, zu verifizieren und einen Geldbetrag zu überweisen. Dazu sollen die Empfänger Links öffnen und den Anweisungen folgen.
- Angeblich besteht dringender Handlungsbedarf: Mit einer kurzen Frist und weiteren rechtlichen Schritten bei Nichtfolgeleisten der Anweisungen wird Druck auf die Verbraucher ausgeübt. Generell gilt: Sollten Verbraucher aufgerufen werden, ganz dringend und innerhalb einer bestimmten (kurzen) Frist zu handeln, sollten sie stutzig werden. Insbesondere, wenn diese Aufforderung mit einer Drohung verbunden ist.
- Daten eingeben: Verbraucher werden aufgefordert, persönliche Daten einzugeben und Geld zu überweisen. Seriöse Unternehmen werden so etwas niemals telefonisch oder per E-Mail tun. Das ist eine der wesentlichen Sicherheitsregeln.
Weitere Hinweise, wie Sie Phishing-Mails erkennen, finden Sie auf dieser Seite.
Phishing-Mails können außerdem auf unserem Phishing-Radar gemeldet werden.