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Mieterstrom und sein Einsparungspotenzial an Kohlenstoffdioxid

Stand:
Die Verwendung von Mieterstrom kann zur Reduzierung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen beitragen. Eine der elementaren Aufgaben in der aktuellen Klimapolitik.
CO2_Einsparung
Photovoltaik hilft beim Senken des CO2-Fußabdrucks und spart CO2-Steuer.

Beim Kohlenstoffdioxid (CO2) handelt es sich um ein geruch- und farbloses Gas, das durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Gas oder Erdöl entsteht. Kohlenstoffdioxid ist für weit über die Hälfte des anthropogenen Treibhauseffekts (Verstärkung des natürlichen Treibhauseffekts durch den Menschen) verantwortlich. Deutschland hat sich im Thema Klimapolitik dazu verpflichtet, seinen Treibhausgas-Ausstoß bis zum Jahr 2050 um 85 bis 95 Prozent zu senken. Eine gezielte Integration von erneuerbaren Energien, wie es beim Mieterstrom durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen ist, kann zum Erfolg dieser Zielsetzung beitragen.

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Die unten aufgeführte Übersicht gibt den durchschnittlichen Kohlenstoffdioxid-Ausstoß der unterschiedlichen Stromerzeugungstechnologien wieder. Diese bezieht sowohl die Emissionen mit ein, die während des Herstellungsprozesses der Technologie anfallen, als auch diejenigen bei der Produktion des Stroms. Deutlich wird, dass die erneuerbaren Technologien im Vergleich deutlich geringere Kohlenstoffdioxid-Emissionen produzieren.

CO2_Einsparung_Mieterstom_Statistik
Kohlenstoffdioxid nach Stromerzeugungstechnologien

Das genaue Einsparpotenzial muss je nach Mieterstromprojekt individuell bestimmt werden, da die Größe und der „Eigenverbrauch“ der Photovoltaikanlage variieren. Zudem ist es wichtig zu wissen, welcher Energieträger bisher Basis der Stromerzeugung war. Diese wird durch die Solarenergie ersetzt, sodass es möglich ist, das Einsparpotenzial zu quantifizieren.

Der Strommix macht den Unterschied

Grundsätzlich setzt sich der zu beziehende Strom in Deutschland prozentual aus einem Mix unterschiedlicher Energieträger zusammen. Bei der Betrachtung des Strommixes spielt jedoch die Emission, die bei der Herstellung der Technologie anfällt, keine Rolle. In diesem Fall wird nur die Emission einbezogen, die für die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom notwendig ist. Zudem sind in der Regel die Unternehmen zur Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG verpflichtet.

Das Ganze verdeutlichen wir an einem Beispiel eines 4-Personen-Haushaltes. Für die Ausgangssituation ziehen wir folgende Parameter heran:

  • Der Verbrauch vom Haushalt liegt bei 3500 kWh.
  • 25 Prozent des Gesamtverbrauchs können durch Solarstrom gedeckt werden.
  • Der Strommix vom Energieversorger, bei dem der Haushalt ursprünglich den Strom bezieht, liegt bei 290 g CO2/kWh.
  • Für die Erzeugung von Solarstrom wird ein Wert von 0 g CO2/kWh angenommen, da nur die Emissionen betrachtet werden, die bei der Erzeugung von Solarenergie anfallen. Der Ökostrom der Energieversorger wird ebenfalls immer mit einem Wert von 0 g CO2/kWh angenommen.

Bezieht der Haushalt seinen Strom weiterhin zu 100 Prozent vom Energieversorger, fallen 1.015 kg Kohlenstoffdioxid für die Stromproduktion an. Durch den Wechsel auf Mieterstrom, der sich in diesem Fall aus 75 Prozent Reststrom und 25 Prozent Solarstrom zusammensetzt, hätte der Haushalt die Möglichkeit, bis zu 253,75 kg Kohlenstoffdioxid einzusparen. Aber auch nur unter der Bedingung, dass der Reststrom den gleichen Strommix wie vom vorherigen Energieversorger aufweist. Wer natürlich von seinem vorherigen Energieversorger Ökostrom bezogen hat, der wird in diesem Beispiel keine Verbesserung des Einsparpotenzials erreichen können.

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