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Sturmflut-Darlehensprogramm um Härtefallregeln erweitert

Stand:
Knapp drei Monate nach der schweren Sturmflut an Schleswig-Holsteins Küsten hat die Landesregierung ihr Darlehens-Hilfsprogramm „Überbrückungshilfe Sturmflut“ um eine Härtefall-Regelung erweitert.
angeschwemmte Strandkörbe am Strand in Schilksee
Off

Das neue Angebot richtet sich ebenso wie schon das Darlehensprogramm an nicht öffentliche Unternehmen und Privatpersonen, denen bei der Flut im Oktober Schäden entstanden sind. Voraussetzung für den Härtefall-Bonus ist ein genehmigter Darlehens-Antrag, der noch bis Ende Februar gestellt werden kann. Insgesamt stellt die Landesregierung 20 Millionen Euro für Sturmflut-Hilfen bereit. Härtefall-Anträge können voraussichtlich noch vor Ostern über die jeweilige Hausbank gestellt werden.

Die beantragten Darlehen dürfen den Sachschaden nicht überschreiten, wobei Mindestbeträge von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten. Der Festzinssatz für die auf fünf Jahre befristeten Darlehen – für die keine Sicherheiten gestellt werden müssen – liegen bei einem Prozent und damit deutlich unter dem aktuellen Marktzins.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro teilweise tilgungsfrei vergeben werden. Ein Härtefall-Kriterium sei beispielsweise das Bestehen einer Elementarschadenversicherung oder der Nachweis, dass der Abschluss einer solchen Versicherung nicht möglich war. Alle Kriterien finden Sie hier.

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