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Streik am Flughafen, bei der Bahn, im ÖPNV: Das sind Ihre Rechte

Stand:
Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verspätet sich Ihr Flug oder fällt er aus, weil Personal einer Fluggesellschaft streikt, sind die Airline oder der Reiseveranstalter Ihre Ansprechpartner für Ansprüche.
  • Wird bei Eisenbahngesellschaften gestreikt, gelten die europäischen Fahrgastrechte. Oft gibt es aber auch Kulanz der Unternehmen.
  • Bei Streik im kommunalen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) haben Sie keine Ansprüche und können auch keine zusätzlichen Kosten (zum Beispiel für Taxifahrten) zurück fordern.
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Streik am Flughafen

Streikt das Personal der Airline, werden Flüge oft verschoben oder gestrichen. Die Fluggesellschaft oder Ihr Reiseveranstalter müssen dafür sorgen, dass Sie anderweitig ihr Ziel erreichen – oder Sie können Ihr Geld für die Tickets zurückverlangen. Zudem können weitere Ansprüche wie z. B. Ausgleichsleistungen bestehen - die man auch mit einer App der Verbraucherzentrale prüfen kann. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, wenden Sie sich also an Ihren Reiseveranstalter. Haben Sie einen Flug bei der betroffenen Fluggesellschaft gebucht, wenden Sie sich an diese.

Bei Streik des Sicherheitspersonals verhält es sich anders – denn auf Verzögerungen bei den Kontrollen haben die Fluggesellschaften keinen Einfluss. Mögliche Ansprüche können dann nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.

Welche Ansprüche Sie je nach konkreten Umständen bei Streik stellen können, haben wir auf dieser Sonderseite zusammengestellt.

Streik bei der Eisenbahn

Wenn Sie wegen eines Streiks bei einem Eisenbahnunternehmen viel zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Die Deutsche Bahn und private Unternehmen bieten dafür Formulare an, unter anderem auf ihren Internetseiten. Für online gekaufte Fahrkarten können Entschädigungsanträge auch online gestellt werden, zum Beispiel über die App "DB Navigator". Die Bahn empfiehlt, dass Sie sich Verspätungen immer von Mitarbeitenden des Unternehmens bestätigen lassen. In welchen Fällen Sie in welcher Form Erstattungen und Entschädigungen fordern können, lesen Sie in diesem Artikel.

Streik im ÖPNV

Die Europäische Fahrgastrechteverordnung regelt, in welchen Fällen Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Sie gilt aber nur für Eisenbahnunternehmen wie die Deutsche Bahn oder andere Unternehmen, die Züge betreiben. Wenn Linienbusse, Straßenbahnen und U-Bahnen nicht fahren, können Sie keine Ansprüche geltend machen.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.