Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Krankgeschrieben: Was darf man, was muss man?

Stand:
Wer krankgeschrieben ist, muss nicht unbedingt zuhause im Bett bleiben. Vor allem bei Depressionen und anderen psychischen Problemen kann es für die Genesung wichtig sein, aus dem Haus zu kommen. Es gibt keine Verpflichtung, ständig zuhause erreichbar zu bleiben.
Mann geht in der Abendsonne auf einer Landstraße spazieren, Rückansicht
Off

Mit einem Hilferuf wandte sich eine Fachärztin für Psychiatrie aus dem Kieler Umland an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Sie berichtete, dass sich ihre Patienten zunehmend unter Druck gesetzt fühlen, weil ihre Krankenkassen sie zuhause anrufen. „Ich rate den Patienten, nicht an das Telefon zu gehen. Aber dann kommen Briefe, in denen ihnen gedroht wird, das Krankengeld zu beenden, weil man sie nicht erreicht hat“, schilderte die Ärztin. „Die Betroffenen fühlen sich abhängig, ausgeliefert und hilflos.“

Keine Pflicht für Erreichbarkeit per Telefon

Grundsätzlich müssen Krankgeschriebene ihrer gesetzlichen Krankenkasse keine Auskunft am Telefon geben und auch nicht ständig erreichbar sein. „Die Krankenkasse darf anrufen, weil die Versicherten eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Aufklärung eines Sachverhalts haben“, erläutert Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Diese Mitwirkungspflicht darf aber nicht für ständige Anrufe missbraucht werden. Es reicht aus, wenn Betroffene ihrer Krankenkasse schriftlich Auskunft geben.“ Eine Auskunft über den genauen Behandlungsverlauf und geplante Reha-Maßnahmen muss man lediglich dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mitteilen. Dieser beurteilt die Maßnahmen. Die Krankenkasse erfährt nur das Ergebnis der MDK-Untersuchung.

So kann man sich gegen Anrufe der Krankenkasse wehren

Wer sich von Anrufen der gesetzlichen Krankenkasse unter Druck gesetzt fühlt, kann sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) oder die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden. Je nachdem, in welchem Bundesland die Krankenkasse ihren Sitz hat, ist das Gesundheits- oder Sozialministerium des Landes der richtige Ansprechpartner. Bei privaten Krankenversicherungen sind die Versicherungsbedingungen individuell. Ansprechpartner für Beschwerden ist bei privat Versicherten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).

Spaziergänge und Reisen trotz Krankschreibung

Arztbesuche, Spaziergänge und Einkäufe für den Tagesbedarf sind mit Krankschreibung erlaubt. Sogar Reisen innerhalb Deutschlands und der EU sind möglich, sofern eine Untersuchung oder Behandlung dazu gehört. Krankenkassen dürfen solche Reisen nicht verweigern. „Trotzdem ist es ratsam, vor der Abreise eine Genehmigung der Krankenkasse einzuholen und ärztliche Untersuchungen 
oder Behandlungen nachzuweisen“, sagt Kerstin Heidt. Am besten lässt man sich außerdem ein Attest vom Arzt ausstellen. Daraus sollte hervorgehen, dass man für die Dauer der Reise arbeitsunfähig ist und dass keine medizinischen Bedenken gegen die Reise bestehen.
 

Eine junge Frau hilft einer älteren beim Bügeln.

Haushaltshilfen: So bekommen Sie Hilfe bei Krankheit oder Pflegefall

Wer zu Hause auf sich selbst gestellt ist und im Haushalt nicht mehr alles schafft, kann so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen bekommen. Wir erklären, in welchen Fällen Kranken- oder Pflegeversicherung für die Haushaltshilfe zahlen.

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.