Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Unser Angebot für Schulklassen und andere Gruppen

Schulen und andere Lerngruppen können bei uns aus einem breiten Angebot an Vorträgen und Veranstaltungen wählen. Gern können Sie uns auch mit Ihrer Gruppe in einer unserer Beratungsstellen besuchen.

Schulen und andere Lerngruppen können bei uns aus einem breiten Angebot an Vorträgen und Veranstaltungen wählen. Gern können Sie uns auch mit Ihrer Gruppe in einer unserer Beratungsstellen besuchen. 

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Unsere Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen informieren in Vorträgen und Gruppenarbeiten über aktuelle Themen aus der Verbraucherberatung und die Aufgaben der Verbraucherzentrale. Wir haben ein umfangreiches Veranstaltungs- und Vortragsangebot. Dazu gehören frei buchbare Veranstaltungen sowie projektgeförderte Maßnahmen. Nicht alle Angebote sind im Internet einsehbar. Das liegt auch daran, dass einzelne Maßnahmen aufgrund der Förderbedingungen nur für bestimmte Verbrauchergruppen offen sind.

Enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften
Wir unterstützen Schulen mit Fachinformationen bei der Implementierung von Verbraucherbildung im Unterricht. In allen Fällen gilt, dass die Ausgestaltung der Maßnahmen in enger Absprache mit der Schule erfolgt und am Bedarf der Schule ausgerichtet wird. Damit die Schulen langfristig von unserer Arbeit profitieren, ist die enge Zusammenarbeit mit den Fachlehrkräften vor Ort geboten. Das bedeutet immer einen Aufwand für die Schule.

Finanzierung der Veranstaltungen
Veranstaltungen für Schulen liegen uns am Herzen. Sie sind jedoch nicht von den institutionellen Mitteln der Verbraucherzentrale gedeckt. Deshalb bemühen wir uns um Förderung durch Bund, Land, Stadt und Stiftungen. Kommt keine Förderung zustande, müssen wir die Veranstaltungen in Rechnung stellen. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand. Für weitere Informationen und Fragen schreiben Sie uns bitte an die Adresse bildung@vzsh.de.

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.