Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Unser Angebot für Schulklassen und andere Gruppen

Schulen und andere Lerngruppen können bei uns aus einem breiten Angebot an Vorträgen und Veranstaltungen wählen. Gern können Sie uns auch mit Ihrer Gruppe in einer unserer Beratungsstellen besuchen.

Schulen und andere Lerngruppen können bei uns aus einem breiten Angebot an Vorträgen und Veranstaltungen wählen. Gern können Sie uns auch mit Ihrer Gruppe in einer unserer Beratungsstellen besuchen. 

Off

Unsere Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen informieren in Vorträgen und Gruppenarbeiten über aktuelle Themen aus der Verbraucherberatung und die Aufgaben der Verbraucherzentrale. Wir haben ein umfangreiches Veranstaltungs- und Vortragsangebot. Dazu gehören frei buchbare Veranstaltungen sowie projektgeförderte Maßnahmen. Nicht alle Angebote sind im Internet einsehbar. Das liegt auch daran, dass einzelne Maßnahmen aufgrund der Förderbedingungen nur für bestimmte Verbrauchergruppen offen sind.

Enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften
Wir unterstützen Schulen mit Fachinformationen bei der Implementierung von Verbraucherbildung im Unterricht. In allen Fällen gilt, dass die Ausgestaltung der Maßnahmen in enger Absprache mit der Schule erfolgt und am Bedarf der Schule ausgerichtet wird. Damit die Schulen langfristig von unserer Arbeit profitieren, ist die enge Zusammenarbeit mit den Fachlehrkräften vor Ort geboten. Das bedeutet immer einen Aufwand für die Schule.

Finanzierung der Veranstaltungen
Veranstaltungen für Schulen liegen uns am Herzen. Sie sind jedoch nicht von den institutionellen Mitteln der Verbraucherzentrale gedeckt. Deshalb bemühen wir uns um Förderung durch Bund, Land, Stadt und Stiftungen. Kommt keine Förderung zustande, müssen wir die Veranstaltungen in Rechnung stellen. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand. Für weitere Informationen und Fragen schreiben Sie uns bitte an die Adresse bildung@vzsh.de.

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.