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Smartphone-Rallye: Kommunikator dringend gesucht!

Stand:
Ein Außerirdischer ist versehentlich in Ihrem Zimmer gelandet. Er ist auf die Erde gekommen, weil der einzige Kommunikator auf seinem Heimatplaneten kaputt gegangen ist. Helfen Sie ihm, Ersatz zu finden? Aber Vorsicht: Er liebt Süßigkeiten über alles!
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Worum geht es bei der Smartphone-Rallye?

Vergleichsportale sind eine wichtige Informationsquelle im Vorfeld einer Kaufentscheidung. Aber die Ergebnisse, die sie ausspielen, bilden nur einen Teil des Markts ab. Portalbetreiber erhalten in der Regel Provisionen und können durch voreingestellte Sortierkriterien die Reihenfolge der Ergebnisse in ihrem Sinn beeinflussen.

In der Rallye lernen die Spielenden die Mechanismen kennen. Auch Probleme der Nachhaltigkeit von Gerätenutzung werden thematisiert.

Mitmachen: Wie funktioniert die Smartphone-Rallye?

Um an der kostenlosen Rallye teilzunehmen, benötigen Sie ein Smartphone oder Tablet. Die Smartphone-Rallye richtet sich an alle ab 14 Jahren und dauert etwa 20 Minuten.

So einfach geht's:

  1. Actionbound-App im App Store oder bei Google Play kostenfrei herunterladen
  2. QR-Code scannen und losspielen
QR-Code zum Starten der Rallye "Kommunikator dringend gesucht""

Scannen Sie den QR-Code, um das Quiz zu spielen.

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Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.