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Anschluss- und Benutzungszwang

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Anschluss- und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Bestimmung aus der jeweiligen Gemeindeordnung.
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Anschluss und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Bestimmung aus der jeweiligen Gemeindeordnung. Durch sie dürfen Gemeinden den Anschluss an eine gemeindliche Einrichtung wie etwa an ein Fernwärmenetz vorschreiben. Die Rechtsgrundlage hierfür liegt für Schleswig-Holstein in § 17 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein. Voraussetzung für den Anschluss- und Benutzungszwang ist danach, dass er der Gesundheit und dem Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens dient. Der Anschluss- und Benutzungszwang der Gemeinden kann auch aus Gründen des allgemeinen Klimaschutzes erlassen werden. Mithin muss ein öffentliches Bedürfnis bestehen.

Zur Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwanges muss der Ortsgesetzgeber eine Satzung erlassen. Vor Erlass einer solchen Satzung muss er das Für und Wider eines solches Zwanges genau abwägen.

Nach einem Rechtsgutachten, das durch den Bundesverband Wärmepumpe e.V. in Auftrag gegeben wurde, entspricht es nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Betreiber von alternativen, bereits erneuerbaren Heiztechniken wie Wärmepumpen zum Anschluss an ein Wärmenetz zu zwingen. Zudem müssten entsprechende Satzungen Ausnahmen für die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energiequellen vorsehen, soweit dies dem Zweck des Anschluss- und Benutzungszwangs nicht entgegensteht, und angemessene Übergangsfristen für soziale und wirtschaftliche Härten definieren.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.