Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Anschluss- und Benutzungszwang

Stand:
Anschluss- und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Bestimmung aus der jeweiligen Gemeindeordnung.
Off

Anschluss und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Bestimmung aus der jeweiligen Gemeindeordnung. Durch sie dürfen Gemeinden den Anschluss an eine gemeindliche Einrichtung wie etwa an ein Fernwärmenetz vorschreiben. Die Rechtsgrundlage hierfür liegt für Schleswig-Holstein in § 17 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein. Voraussetzung für den Anschluss- und Benutzungszwang ist danach, dass er der Gesundheit und dem Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens dient. Der Anschluss- und Benutzungszwang der Gemeinden kann auch aus Gründen des allgemeinen Klimaschutzes erlassen werden. Mithin muss ein öffentliches Bedürfnis bestehen.

Zur Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwanges muss der Ortsgesetzgeber eine Satzung erlassen. Vor Erlass einer solchen Satzung muss er das Für und Wider eines solches Zwanges genau abwägen.

Nach einem Rechtsgutachten, das durch den Bundesverband Wärmepumpe e.V. in Auftrag gegeben wurde, entspricht es nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Betreiber von alternativen, bereits erneuerbaren Heiztechniken wie Wärmepumpen zum Anschluss an ein Wärmenetz zu zwingen. Zudem müssten entsprechende Satzungen Ausnahmen für die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energiequellen vorsehen, soweit dies dem Zweck des Anschluss- und Benutzungszwangs nicht entgegensteht, und angemessene Übergangsfristen für soziale und wirtschaftliche Härten definieren.

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.