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Checkliste: Müssen Sie die Inkassokosten zahlen?

Es kam ein Schreiben von einem Inkassobüro. Das sind Firmen, die für andere Leute Forderungen eintreiben. Sie wollen Geld für eine offene Rechnung und zusätzlich Inkassokosten. Müssen Sie das bezahlen? Mal checken!
Mann sitzt am Schreibtisch und liest ein Anschreiben eines Inkassounternehmens
Off

Inkassokosten zahlen? Beantworten Sie die Fragen mit ja oder nein

  1. Gibt es eine offene Rechnung? Haben Sie etwas gekauft oder vergessen die Telefonrechnung zu bezahlen?
  2. Stimmt die Hauptforderung, also der Preis für die Ware oder Leistung, mit der Originalrechnung überein?
  3. Wurden Sie vor dem Schreiben des Inkassobüros nochmals zur Zahlung aufgefordert? Oder stand schon auf der Rechnung, dass es Ärger gibt, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlen?
  4. Sie verlangen Mahnkosten. Ist die Höhe korrekt? Die erste Mahnung darf normalerweise nichts kosten! Für jede weitere Mahnung sind bis zu 3 € in Ordnung.
  5. Das Inkassobüro will dafür, dass es sich um die offene Rechnung kümmert, Geld haben. Ist die Höhe in Ordnung? Bei einer offenen Rechnung bis 500 Euro sind Inkassokosten bis zu 29,40 € zulässig, wenn die Forderung nach Erhalt des ersten Inkassoschreibens sofort bezahlt wird.

Haben Sie überall mit „ja“ geantwortet? Dann müssen Sie so schnell es geht bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden. Können Sie nicht zahlen oder sind sich unsicher, dann brauchen Sie Rat. Den erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de/beratung

Brief-Ärger

Inkasso-Check

Müssen Sie wirklich zahlen? Hier können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen.

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.