Viele Fitnessstudios in Schleswig-Holstein verlängern die Verträge ihrer Kunden, obwohl diese fristgerecht gekündigt haben. Nahezu täglich beschweren sich Betroffene bei der Verbraucherzentrale über dieses Verhalten. Nach Meinung einiger Studiobetreiber sollen ihre Mitglieder für bis zu fünf Monate zusätzlich zahlen. Dieses Vorgehen ist nicht zulässig und Betroffene müssen sich das nicht bieten lassen.
Nach einem Jahr voller Einschränkungen und monatelanger Schließzeit kündigen immer mehr Sportler in Schleswig-Holstein ihre Verträge beim Fitnessstudio und suchen nach sportlichen Alternativen. Trotz Öffnungen und Lockerungen sind die Trainingsmöglichkeiten noch immer stark eingeschränkt, der spontane Besuch im Fitnessstudio nach Feierabend ist bei den aktuell geltenden Testpflichten und Auflagen schwierig. Zusätzlichen Ärger gibt es in vielen Fällen mit Kündigungen, da viele Studios fristgerecht gekündigte Verträge ohne Zustimmung der Kunden verlängern. Das Argument: Die Zeit der Schließung im Lockdown würde automatisch an die Vertragslaufzeit angehängt. Für Betroffene heißt das: sie sollen bis zu fünf Monate zusätzlich ihre Beiträge bezahlen.
Für solche kostenpflichtigen Vertragsverlängerungen gibt es nach Ansicht der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein keine Rechtsgrundlage. Vertrag ist Vertrag – dieser alte Grundsatz gilt auch in Corona-Zeiten. Die im Vertrag genannte Laufzeit gilt auch dann, wenn das Fitness-Studio wegen der Corona-Pandemie vorübergehend schließen musste. Verlängerungen sind nur freiwillig möglich und müssen für die Kunden kostenfrei sein.
Erster Schritt: Zustellung der Kündigung nachweisen
Betroffene können sich gegen solche Tricks wehren und versuchen, ihr Recht durchzusetzen. Wichtig ist zunächst der Nachweis, dass die fristgerechte Kündigung beim Empfänger angekommen ist. Eine Möglichkeit ist es, mit zwei ausgedruckten Kündigungen persönlich im Fitnessstudio zu erscheinen. Ein Exemplar erhält das Studio, das andere können sich Betroffene dort mit einem Eingangsstempel versehen lassen. Ein anderer Weg ist die Zustellung per Post als Einschreiben mit Rückschein. In jedem Fall kommt es darauf an, alle Unterlagen als Beweismittel gut aufzubewahren.
Zweiter Schritt: Zahlung einstellen und Bankeinzug widerrufen
Im zweiten Schritt können Kunden die Zahlung an das Studio einstellen – ab dem Zeitpunkt, an dem die fristgerechte Kündigung gilt. Wer per Lastschrift zahlt, kann die Einzugsermächtigung zusammen mit der Kündigung widerrufen. Sollte das Fitnessstudio trotzdem weiterhin unrechtmäßig Beträge abbuchen, kann man diese über die eigene Bank zurückholen. Zusätzlich können Betroffene von ihrem Fitnessstudio eine Auskunft darüber verlangen, auf welcher Rechtsgrundlage die Vertragsverlängerung beruht. So machen sie deutlich, dass sie das rechtswidrige Handeln erkannt haben und nicht hinnehmen.