Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Unbedingt widersprechen: Erhöhung von Abschlagszahlung für den Strom

Pressemitteilung vom
Für die Energieanbieter steigen die Einkaufspreise für Strom an der Leipziger Strombörse. Einige Energieversorger wollen dies offenbar durch bis zu 30 Prozent höhere Abschlagszahlungen von ihren Kundinnen und Kunden finanzieren lassen.
Eine Frau steht vor einem Stromkasten und liest eine Abrechnung durch.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) beobachtet dieses Vorgehen sehr kritisch. Eine solche Forderung müssen Betroffene nicht hinnehmen. 

Off

Den Grund für die Erhöhung liefern kaum die Stromkunden selbst. Die Vorauszahlungen richten sich normalerweise nach dem Energieverbrauch des Vorjahres. Mit einem tatsächlich höheren Verbrauch, ist in den aktuellen Fällen aber gar nicht zu rechnen. 

Steigende Preise an der Strombörse

Die Preise an der Strombörse sind deutlich gestiegen. Die zusätzliche finanzielle Belastung der Unternehmen sollen nun Verbraucher finanzieren, indem sie höhere Vorauszahlungen leisten. Mit anderen Worten: betroffene Verbraucher gewähren ihrem Stromversorger ein zinsfreies Darlehen. Damit übernehmen diese Verbraucher ein Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko des Versorgers. Betroffene sollten der Erhöhung deshalb unbedingt widersprechen. Dafür gibt es einen kostenlosen Musterbrief der VZSH.

Risiko im Fall einer Insolvenz

Den zu viel vorausgeleisteten Betrag erhalten Kunden zwar üblicherweise im Rahmen der Jahresabschlussrechnung zurück. Problematisch wird es jedoch, wenn der Stromanbieter zahlungsunfähig wird. Stromkunden können dann auf ihren Rückforderungen sitzen bleiben. „Dass Betroffene im Insolvenzfall die gesamte Summe zurückerhalten, ist fast aussichtslos. Oft erhalten sie nur einen prozentualen Anteil wie alle anderen Gläubiger auch“, sagt Finanzfachmann Michael Herte. 

Jetzt lieber Guthaben sichern

„Wer ständig höhere Abschläge zahlt, als es dem tatsächlichen Verbrauch entspricht, sammelt ein Guthaben beim Energieversorger an und sollte hier auf eine rasche Rückzahlung nach der jährlichen Abrechnung bestehen“, rät Lenia Baga, Referentin für Verbraucherrechte. Diese Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zurückzahlen, wie es auch das Oberlandesgerichts Düsseldorf festgestellt hat (Az.: I-20 U 136/14). In dieser Entscheidung wurde auch klargestellt, dass sich die Höhe der Abschläge an den mutmaßlichen Verbrauch zu richten haben. 

Sollte der der eigene Energieversorger jedoch tatsächlich die Belieferung wegen Insolvenz einstellen, stehen Verbraucher nicht plötzlich ohne Strom da. In diesem Fall kommen Haushalte in die Grundversorgung des regionalen Stromversorgers. Aber Achtung, die entstehenden Kosten dort sind meist deutlich höher als bei Sonderverträgen. Betroffene können dann über einen neuen Sondervertrag beim Grundversorger oder bei einem anderen Anbieter nachdenken. Dabei kommt es jedoch auf die Details an, um Kostenfallen zu vermeiden. Wer auf Online-Portalen nach einem passenden Stromanbieter sucht, sollte die richtigen Häkchen setzen. Wie lange zum Beispiel Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ist, kann vor eingestellt werden.  
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.