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Unbedingt widersprechen: Erhöhung von Abschlagszahlung für den Strom

Pressemitteilung vom
Für die Energieanbieter steigen die Einkaufspreise für Strom an der Leipziger Strombörse. Einige Energieversorger wollen dies offenbar durch bis zu 30 Prozent höhere Abschlagszahlungen von ihren Kundinnen und Kunden finanzieren lassen.
Eine Frau steht vor einem Stromkasten und liest eine Abrechnung durch.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) beobachtet dieses Vorgehen sehr kritisch. Eine solche Forderung müssen Betroffene nicht hinnehmen. 

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Den Grund für die Erhöhung liefern kaum die Stromkunden selbst. Die Vorauszahlungen richten sich normalerweise nach dem Energieverbrauch des Vorjahres. Mit einem tatsächlich höheren Verbrauch, ist in den aktuellen Fällen aber gar nicht zu rechnen. 

Steigende Preise an der Strombörse

Die Preise an der Strombörse sind deutlich gestiegen. Die zusätzliche finanzielle Belastung der Unternehmen sollen nun Verbraucher finanzieren, indem sie höhere Vorauszahlungen leisten. Mit anderen Worten: betroffene Verbraucher gewähren ihrem Stromversorger ein zinsfreies Darlehen. Damit übernehmen diese Verbraucher ein Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko des Versorgers. Betroffene sollten der Erhöhung deshalb unbedingt widersprechen. Dafür gibt es einen kostenlosen Musterbrief der VZSH.

Risiko im Fall einer Insolvenz

Den zu viel vorausgeleisteten Betrag erhalten Kunden zwar üblicherweise im Rahmen der Jahresabschlussrechnung zurück. Problematisch wird es jedoch, wenn der Stromanbieter zahlungsunfähig wird. Stromkunden können dann auf ihren Rückforderungen sitzen bleiben. „Dass Betroffene im Insolvenzfall die gesamte Summe zurückerhalten, ist fast aussichtslos. Oft erhalten sie nur einen prozentualen Anteil wie alle anderen Gläubiger auch“, sagt Finanzfachmann Michael Herte. 

Jetzt lieber Guthaben sichern

„Wer ständig höhere Abschläge zahlt, als es dem tatsächlichen Verbrauch entspricht, sammelt ein Guthaben beim Energieversorger an und sollte hier auf eine rasche Rückzahlung nach der jährlichen Abrechnung bestehen“, rät Lenia Baga, Referentin für Verbraucherrechte. Diese Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zurückzahlen, wie es auch das Oberlandesgerichts Düsseldorf festgestellt hat (Az.: I-20 U 136/14). In dieser Entscheidung wurde auch klargestellt, dass sich die Höhe der Abschläge an den mutmaßlichen Verbrauch zu richten haben. 

Sollte der der eigene Energieversorger jedoch tatsächlich die Belieferung wegen Insolvenz einstellen, stehen Verbraucher nicht plötzlich ohne Strom da. In diesem Fall kommen Haushalte in die Grundversorgung des regionalen Stromversorgers. Aber Achtung, die entstehenden Kosten dort sind meist deutlich höher als bei Sonderverträgen. Betroffene können dann über einen neuen Sondervertrag beim Grundversorger oder bei einem anderen Anbieter nachdenken. Dabei kommt es jedoch auf die Details an, um Kostenfallen zu vermeiden. Wer auf Online-Portalen nach einem passenden Stromanbieter sucht, sollte die richtigen Häkchen setzen. Wie lange zum Beispiel Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ist, kann vor eingestellt werden.  
 

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