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Interessenvertretung

Ungewollte Werbung, Lockvogelangebote und Vertragsärger belasten viele Menschen. Die Verbraucherzentrale setzt Ihre Rechte durch.

Ungewollte Werbung, Lockvogelangebote und Vertragsärger belasten viele Menschen. Die Verbraucherzentrale setzt Ihre Rechte durch.

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Die Verbraucherzentrale ist gesetzlich berechtigt, Anbieter abzumahnen, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die Unternehmen werden dabei aufgefordert, das beanstandete Verhalten zu unterlassen. Halten sie sich nicht an die von ihnen abgegebene Unterlassungserklärung, kann in diesen Fällen eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden.

Sollten Ihnen abgemahnte Verfehlungen nach Abgabe der Unterlassungserklärung auffallen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. 

Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.