Lust auf neue Aufgaben und ein tolles Team? Wir wollen wachsen und suchen Verstärkung. Wenn Sie klare Ideale und Ziele haben, kreativ sind, etwas bewegen wollen und offen auf Menschen aller Art zugehen, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.
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Wir bieten Ihnen ein gutes Betriebsklima und eine Tätigkeit, in der Sie berufliches Können und persönliche Wertvorstellungen engagiert und eigenverantwortlich vertreten können. Dank unserer flachen Hierarchien können Sie bei uns persönliche Stärken einbringen und die persönliche Entwicklung vorantreiben. Von unseren Teams erwarten wir starkes Engagement, Kreativität, Flexibilität sowie eine hohe Identifikation mit unserer Organisation.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mailan bewerbung@vzsh.de.
Neben fachlichen Kenntnissen legen wir Wert auf
Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
Kundenorientierung
Interdisziplinarität
sehr gute EDV-Kenntnisse.
Ergänzen Sie Ihr Studium durch ein Praktikum bei uns
Wir beschäftigen Studentinnen und Studenten sowie Absolventen der Fächer Ökotrophologie, Jura, BWL, u. a. ab dem 5. Semester mit einem Praktikum in unserer Geschäftsstelle und der Beratungsstelle Kiel. Sie sind für verschiedene Fachreferate im Bereich Verbraucherinformation und -beratung tätig. Das Praktikum sollte mindestens 4 Wochen dauern und wird nicht vergütet.
Dies Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
Lust, interdisziplinär zu arbeiten
gute EDV-Kenntnisse (MS-Office inkl. Powerpoint)
Ihre Bewerbungsunterlagen mit einem Lebenslauf und Angabe des gewünschten Zeitraumes senden Sie bitte an unsere Landesgeschäftsstelle per E-Mail an: bewerbung@vzsh.de
Bitte beachten Sie, dass wir eingehende Bewerbungen bündeln, am Quartalsende auswerten und erst dann zu Auswahlgesprächen einladen. Daher können sich Rückmeldungen entsprechend verzögern.
Wir kämpfen für Ihre Rechte und Interessen. Dazu pflegen wir einen intensiven Austausch mit politischen Entscheidern, bringen Stellungnahmen und Initiativen ein. Wir beobachten mit den anderen Verbraucherzentralen das Verhalten von Unternehmen und gehen gemeinsam gegen Rechtsverstöße vor.
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Hinweisgeber können Verstöße gemäß § 2 Hinweisgeberschutzgesetz melden. Dazu gehören u. a. strafbares Verhalten und bußgeldbewehrte Verstöße, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Auch im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit können Informationen über Verstöße unsererseits an unsere interne Meldestelle herangetreten werden.
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