Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Anrufe bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung sind wettbewerbswidrig V

Stand:
LG Duisburg vom 27.03.2012 (22 O 63/11)
Off

Telefonanrufe zu Werbezwecken und ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind unzulässig. Das hat das Landgericht Duisburg nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Verbraucherhilfe e.V. entschieden.

Die nicht durch Einwilligung gedeckten Anrufe seien als unzumutbare Belästigung zu unterlassen, so das Gericht. Ferner müsse bei der Nennung von Service-Diensten über das Internet (§ 3 Nr. 8b TKG a.F.) neben dem Preis für den Anruf aus dem Festnetz auch der abweichende Verbindungshöchstpreis für Mobilfunknetze angegeben werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.