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Drosselung bei Internettarifen fürs Handy II

Stand:
LG Köln vom 12.07.2011 (31 O 387/11)
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Mit: "Unbegrenzt mit dem Handy ins Internet" und "Ohne Limit mailen und surfen", warb die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation GmbH. Doch nach Nutzung eines Datenvolumens von 200 Megabyte im Monat sollte laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Übertragungsgeschwindigkeit auf GPRS-Niveau (Taktung 100 KB) gedrosselt werden.

Per einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale NRW rechtlich gegen NetCologne vorgegangen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstehen angesprochene Verbraucher:innen unter der Bezeichnung Flatrate einen Pauschaltarif. Mit einer Drosselung rechnet aufgrund der beanstandeten Werbung niemand. Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet und folgten damit der Ansicht der Verbraucherzentrale NRW.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

LG Köln vom 12.07.2011 (31 O 387/11)

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.