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Drosselung bei Internettarifen fürs Handy II

Stand:
LG Köln vom 12.07.2011 (31 O 387/11)
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Mit: "Unbegrenzt mit dem Handy ins Internet" und "Ohne Limit mailen und surfen", warb die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation GmbH. Doch nach Nutzung eines Datenvolumens von 200 Megabyte im Monat sollte laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Übertragungsgeschwindigkeit auf GPRS-Niveau (Taktung 100 KB) gedrosselt werden.

Per einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale NRW rechtlich gegen NetCologne vorgegangen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstehen angesprochene Verbraucher:innen unter der Bezeichnung Flatrate einen Pauschaltarif. Mit einer Drosselung rechnet aufgrund der beanstandeten Werbung niemand. Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet und folgten damit der Ansicht der Verbraucherzentrale NRW.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

LG Köln vom 12.07.2011 (31 O 387/11)

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.