Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates unzulässig

Stand:
LG Köln vom 30.10.2013 (26 O 211/13)
Off

Vertragsklauseln, die bei Internet-Flatrates eine Drosselung des Surftempos auf 2 Mbit/s vorsehen, sind unwirksam. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Deutsche Telekom GmbH entschieden.

Laut den Vertragsbedingungen für Festnetz-Verträge ("Call-&-Surf", "Entertain") soll die Drosselung greifen, sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen (z.B. 75 GB) im Monat überschritten wird. In der Spitze soll das Surftempo dabei auf bis zu gerade mal ein Prozent (2 Mbit/s) abgesenkt werden. Ausgenommen davon soll lediglich die Nutzung des kostenpflichtigen Internet-Fernsehens (IPTV) der Telekom namens "Entertain" sein.

Da die Telekom-Tarife als "Internet-Flatrate" und unter Angabe der "bis zu"-Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sieht die Verbraucherzentrale NRW die nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür als "unangemessene Benachteiligung" an.

Dieser Auffassung folgte nun das Landgericht Köln und erklärte die Klauseln für unwirksam. Dies gilt für Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s oder mehr. Für Tarife auch mit geringeren Geschwindigkeiten hat die Telekom zudem anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 kbit/s unzulässig ist.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Schmuckbild

DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.