Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Ein Telekommunikationsunternehmen ist nicht berechtigt den Schadensersatz auf Basis der Bruttoentgelte zu pauschalieren

Stand:
LG Berlin vom 17.02.2015 (15 O 327/14)
Off

Eine Klausel, wonach der Anbieter im Fall einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung Ersatz für den entstandenen Schaden, einschließlich Mehraufwendungen in Höhe der vereinbarten monatlichen Grundgebühr, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin angefallen wäre, verlangen kann, ist unzulässig.

Die Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 5a) BGB. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Telekommunikationsvertrages wird der Vertrag nicht bis zum regulären Vertragsende durchgeführt. Nach dem Vertragsende fallen keine steuerbaren Leistungen mehr an und der Schadensersatzgläubiger hat mithin auch keine Umsatzsteuer mehr zu entrichten. Nach dem Wortlaut der Klausel verlangte der Klauselverwender jedoch mehr als ihm bei ungekündigten Verträgen und nach Abfuhr der Umsatzsteuer an den Fiskus verbliebe. Der Schadensersatzanspruch hätte daher an den Nettoentgelten anknüpfen müssen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.