Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Irreführung über das Widerrufsrecht bei Abofallen im Internet

Stand:
LG Hamburg vom 16.09.2010 (327 O 681/09)
Off

Das Landgericht Hamburg hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Online-Downloaden-Service Ltd. Verbraucher über das Bestehen ihres Widerrufsrechts in die Irre geführt hat.

Gegenüber Verbrauchern berief sich die Online-Downloaden-Service Ltd. darauf, dass das Widerrufsrecht bereits erloschen sei, da die Ausführung der Dienstleistung vom Verbraucher veranlasst wurde. Das Widerrufsrecht kann allerdings nur erlöschen, wenn der Unternehmer seine Dienstleistung vollständig erbracht hat. Das ist bei einem Abonnement nicht der Fall, weil der Unternehmer immer wieder aufs Neue leisten muss.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.