Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Preisänderungsklauseln der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG unwirksam II

Stand:
BGH vom 07.09.2011 (VIII ZR 25/11)
LG Bonn vom 15.12.2010 (5 S 91/10)
Off

Wurde stets Widerspruch gegen die Rechnungen eingelegt, haben Gaskunden nach Ansicht des Bundesgerichtshofs gute Karten, aus Rechnungen ab 2008 noch Geld zurück zu verlangen.

Weil der BGH per Beschluss angekündigt hatte, dass er die Revision des Unternehmens gegen eine positive Entscheidung des Landgerichts Bonn zurückweisen werde, nahm Regionalgas diese zurück. Folge: Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15. Dezember 2010 (5 S 91/10) ist nun rechtskräftig und der Kläger erhält sein Geld zurück. Das Gericht ist der Ansicht, dass die zugrunde liegende Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist.

Das Urteil ist rechtskräftig.

BGH vom 07.09.2011 (VIII ZR 25/11).pdf

LG Bonn vom 15.12. 2010 (5 S 91/10).pdf

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.