Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Das Abschlussentgelt bei Abschluss eines Bausparvertrages ist zulässig

Stand:
BGH vom 07.12.2010 (XI ZR 3/10)
OLG Stuttgart vom 03.12.2009 (2 U 30/09)
LG Heilbronn vom 12.03.2009 (6 O 341/08)

Die in Formularverträgen enthaltene Klausel, dass bei Abschluss eines Bausparvertrages ein Entgelt zu zahlen ist, ist AGB-rechtlich zulässig.

BGH vom 07.12.2010 (XI ZR 3/10), OLG Stuttgart vom 03.12.2009 (2 U 30/09), LG Heilbronn vom 12.03.2009 (6 O 341/08)

Off

Die in Formularverträgen enthaltene Klausel, dass bei Abschluss eines Bausparvertrages ein Entgelt zu zahlen ist, ist AGB-rechtlich zulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW).

Das System des Bausparens ist von einem stetigen Zugang neuer Bausparer abhängig, die wiederum die Gelder geben, die an die Darlehensnehmer ausgereicht werden. Die Zuführung dieser neuen Kunden sind für den Erhalt des Systems notwendig, so dass das Entgelt für eine Leistung der Bausparkasse gezahlt wird, die - auch - im Interesse der (Neu)Kunden liegt.

BGH vom 07.12.2010 (XI ZR 3/10).pdf

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.