Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Das Abschlussentgelt bei Abschluss eines Bausparvertrages ist zulässig

Stand:
BGH vom 07.12.2010 (XI ZR 3/10)
OLG Stuttgart vom 03.12.2009 (2 U 30/09)
LG Heilbronn vom 12.03.2009 (6 O 341/08)

Die in Formularverträgen enthaltene Klausel, dass bei Abschluss eines Bausparvertrages ein Entgelt zu zahlen ist, ist AGB-rechtlich zulässig.

BGH vom 07.12.2010 (XI ZR 3/10), OLG Stuttgart vom 03.12.2009 (2 U 30/09), LG Heilbronn vom 12.03.2009 (6 O 341/08)

Off

Die in Formularverträgen enthaltene Klausel, dass bei Abschluss eines Bausparvertrages ein Entgelt zu zahlen ist, ist AGB-rechtlich zulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW).

Das System des Bausparens ist von einem stetigen Zugang neuer Bausparer abhängig, die wiederum die Gelder geben, die an die Darlehensnehmer ausgereicht werden. Die Zuführung dieser neuen Kunden sind für den Erhalt des Systems notwendig, so dass das Entgelt für eine Leistung der Bausparkasse gezahlt wird, die - auch - im Interesse der (Neu)Kunden liegt.

BGH vom 07.12.2010 (XI ZR 3/10).pdf

Ratgeber-Tipps

Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen
Die größten Fehler beim Bauen werden fast immer gleich zu Anfang gemacht: bei der Planung, der Kosteneinschätzung und…
Ratgeber Meine Immobilie finanzieren
Die Immobilienfinanzierung ist eine komplexe Angelegenheit. Mit dem Ratgeber ermitteln Sie Ihren Bedarf, die…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.