Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Entgeltklausel für besondere Leistungen für Bausparverträge unzulässig

Stand:
LG Dortmund vom 27.01.2009 (8 O 262/08)

Das Landgericht Dortmund hat ein Entgelt als unzulässig verworfen, das die Westdeutsche Landesbausparkasse LBS im Rahmen von Bausparverträgen für besondere Leistungen erhebt.

LG Dortmund vom 27.01.2009 (8 O 262/08)

Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die Westdeutsche Landesbausparkasse (LBS) hat das Landgericht Dortmund ein Entgelt als unzulässig verworfen, das die LBS im Rahmen von Bausparverträgen für besondere Leistungen erhebt.

Jede Entgelt-Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der Banken oder Bausparkassen Aufwendungen für die Erfüllung ihrer eigenen Pflichten oder Aufwendungen für eigene Zwecke auf den Kunden abzuwälzen versuchen, seien demnach nicht mit den Grundsätzen des geltenden Rechts vereinbar, so die Richter.

LG Dortmund vom 27.01.2009 (8 O 262/08)

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Meine Immobilie finanzieren
Die Immobilienfinanzierung ist eine komplexe Angelegenheit. Mit dem Ratgeber ermitteln Sie Ihren Bedarf, die…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.