Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Vertragsstrafe wegen fortgesetzter unzulässiger Gesundheitswerbung

Stand:
LG Frankfurt am Main vom 31.03.2023 (3-10 O 64/22)
Off

Die Verbraucherzentrale NRW ist erfolgreich gegen die Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug der Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Werbeaussagen der Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH. Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hatte der Anbieter zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet, warb aber in der Folgezeit mit nahezu wortgleichem Text für seine Produkte Arthro Forte+ Premium“, „Q10+“, „Vital+ Premium“ und „Vitamin B12+“.

Das Landgericht Franfurt am Main nimmt insoweit einen kerngleichen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung an und verurteilte den Anbieter zu der von der Verbraucherzentrale geltend gemachten Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 €. Die von der Verbraucherzentrale geltend gemachte Vertragsstrafe hält das Gericht für angemessen, selbst wenn man nur von einem anstelle von vier Verstößen gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!