Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Ware muss gewisse Zeit im Laden vorrätig sein I

Stand:
BGH vom 10.02.2011 (I ZR 183/09)
OLG Stuttgart vom 22.10.2009 (2 U 6/09)
LG Heilbronn vom 11.12.2008 (23 O 110/08)
Off

Händler, die durch Anzeigen und Prospekte bei Kund:innen die Erwartung wecken, ein Produkt sei in ihrem Geschäft erhältlich, müssen für einen entsprechenden Vorrat sorgen - dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG bekräftigt.

Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung nicht nur der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass beworbene Waren im Laden für eine gewisse Zeit vorhanden sein müssen, sondern sie haben auch klargestellt, dass Kunden nur mit wahren und klaren Angaben über die Verfügbarkeit von beworbenen Waren in ein Geschäft gelockt werden dürfen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW über mehrere Instanzen gegen Lidl, um in zwei Fällen gegen irreführende Produktwerbung des Discounters vorzugehen. Das Unternehmen hatte im April 2008 in Zeitungsanzeigen für "Original Irische Butter" der Marke Kerrygold und für 17-Zoll-LCD-Flachbildschirme geworben. Die Werbung für die Butter galt für die Gültigkeitsdauer des Prospekts. Die Flachbildschirme lockten mit der Einschränkung, der Artikel könne bereits am ersten Tag des Angebots ausverkauft sein. Tatsächlich war die beworbene Butter jedoch bereits am ersten Tag des Sonderangebots in mehreren Lidl-Filialen mittags und Flachbildschirme in mehreren Geschäften sogar noch vor der Geschäftsöffnung nicht mehr erhältlich.

BGH vom 10_02_2011 (I ZR 183/09).pdf

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.