Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Stipendien, Darlehen, Bildungsfonds: Studium finanzieren ohne BAföG

Stand:
Wer kein BAföG bekommt, muss sich um alternative Finanzierungsquellen für das Studium bemühen. Allerdings sind diese BAföG Alternativen an höhere Voraussetzungen geknüpft oder am Ende teurer.
Symbolbild für Stipendium und Darlehen: Bücher, Geld, Diplom-Urkunden und Geld vom Staat

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer beim BAföG leer ausgeht, kann andere Geldquellen für die Ausbildung nutzen.
  • Engagierte und talentierte Studierende können sich für ein Stipendium bewerben.
  • Die Finanzierung mit einem Bildungsfonds ist nur für Studierende mit sehr guten beruflichen Perspektiven empfehlenswert.
  • Kredite für ein Studium sind vergleichsweise teuer, da Zinsen gezahlt werden müssen. Sie sollten daher möglichst nur für kurzfristige finanzielle Engpässe genutzt werden.
On

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Studium zu finanzieren. Wer kein BAföG beziehen kann, weil zum Beispiel die Eltern zu viel verdienen, muss sich Gedanken um eine Alternative machen. Wir geben einen Überblick über Studienfinanzierungen und erklären, für wen ein Studienkredit Sinn macht und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Alternative Finanzierungsquellen fürs Studium – Das sind die BAföG Alternativen

Stipendien: Nicht nur Hochbegabte werden gefördert

Stipendien hören sich nach Elite an. Tatsächlich werden engagierte und talentierte Studierende gefördert, was aber nicht heißt, dass man zwingend einen Abi-Schnitt von 1,0 vorweisen muss. Es lohnt sich in jedem Fall, etwas Zeit zu investieren und die Stipendien-Voraussetzungen genauer anzusehen, bevor ein Bildungskredit oder ein Bildungsfonds in Anspruch genommen wird. Werden die Voraussetzungen erfüllt, kann ein Stipendium eine BAföG Alternative sein. 

Die großen Begabtenförderwerke wie die Studienstiftung des deutschen Volkes nennen als Auswahlkriterien für ein Stipendium Begabung, Engagement und Persönlichkeit. Sie fordern neben guten Noten also auch gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, motiviert und zuverlässig mitzuarbeiten. Die Höchstsätze und die Laufzeit der Förderung sind an das BAföG angelehnt. Stipendiaten erhalten bis zu 812 Euro pro Monat plus eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro monatlich. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Eine zusätzliche BAföG-Förderung ist ausgeschlossen.

Seit einigen Jahren öffnen sich die Begabtenförderungswerke zum Teil für Schüler und Studienanfänger. Zuvor war eine Bewerbung nur auf Basis der Studienleistungen möglich. Schüler, die sich bewerben möchten, müssen einen sogenannten Schulvorschlag der Schulleitung abgeben. Sie sollten in jedem Fall die Förderkriterien überprüfen.

Daneben gibt es zahlreiche Hochschulen, Unternehmen, Stiftungen und Vereine, die Stipendien für bestimmte Personengruppen oder Studienfächer vergeben. Die Fördervoraussetzungen sind so unterschiedlich wie die Antragsverfahren. Wer mehr wissen möchte, kann nach möglichen Stipendien suchen und sich die Details anzeigen lassen.

Eine Besonderheit ist das Deutschlandstipendium. Hier geben der Bund und private Förderer gemeinsam jeweils 150 Euro pro Monat für das Studium dazu. Gefördert werden Studierende, die herausragende Leistungen erbringen. Damit sind nicht nur gute Noten gemeint, sondern auch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Hindernisse im Leben zu bewältigen. Die 300 Euro werden zusätzlich zum BAföG gezahlt. Studierende können also beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Muss man ein Stipendium zurückzahlen? Nein, Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden. 

Zusätzlich sollten Studierende auf Ihre Eltern zugehen und das Thema Kindergeld besprechen. Auch Wohngeld im Studium kann eine weitere Option sein. 

Bildungsfonds: Geld für künftige Gutverdiener

Bildungsfonds sammeln Geld von Unternehmen, Stiftungen und Investoren ein und fördern damit Studierende mit sehr guten beruflichen Perspektiven. Diese verpflichten sich im Gegenzug, nach dem Studium für eine gewisse Zeit einen vorher festgelegten Anteil ihres Einkommens an den Fonds zu überweisen. Bei Arbeitslosigkeit oder schlechter Bezahlung sinkt der Betrag. Da die Geldgeber eine Rendite erwarten, werden vor allem Studierende aus Fachbereichen gefördert, die von der Wirtschaft stark nachgefragt sind.

Kredite für Studierende: Teure Notlösung

Kredite sind eine vergleichsweise teure Möglichkeit, das Studium zu finanzieren. Denn jeder Studienkredit muss mit Zinsen zurückgezahlt werden. Wer nach dem Studium nicht gleich einen (gut bezahlten) Job findet, riskiert sich zu überschulden. Deshalb sollten Kredite möglichst nur für kurzfristige finanzielle Engpässe genutzt werden. Zum Beispiel am Ende des Studiums, wenn kein BAföG mehr fließt.

Die Angebote von Banken und Sparkassen unterscheiden sich deutlich und sollten immer verglichen werden. Eine Alternative ist ein Studienkredit bei der staatlichen KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Kredite werden unabhängig vom Einkommen und parallel zum BAföG gewährt.

Ein Studienkredit der KfW kann beispielsweise etwas Luft verschaffen, um fehlende Leistungen nachzuholen, um anschließend wieder BAföG-berechtigt zu sein. Beachten Sie: Viele Prüfungen werden nur einmal im Jahr angeboten. Diese Zeit sollten Studierende unbedingt dafür nutzen, den fehlenden Leistungsstand aufzuholen. Denn auch die staatlichen KfW-Kredite sind auf Dauer teuer.

Ausweg Studienkredit: Die Anforderungen der KfW

Die KfW überweist maximal 650 Euro pro Monat. Der aktuelle effektive Zinssatz ist derzeit (März 2024) mit 8,66 Prozent pro Jahr angegeben.

Auch die KfW verlangt Leistungsnachweise, allerdings sind die Anforderungen anders als beim BAföG. Mit Ende des 6. Fördersemesters – je nachdem, wann die Auszahlung begonnen hat – entweder zum 31.03. oder 30.09. eines Jahres. Dann müssen Studierende bei der KfW-Bank Ihren Leistungsnachweis spätestens zum 15.04. beziehungsweise 15.10. eingereicht haben. Es bleiben also 2 Wochen nach Ende des gültigen Förderzeitraums.

Der individuelle Zeitpunkt, zu dem Geförderte den Leistungsnachweis erbringen müssen, wird im Online-Kreditportal angezeigt. Eine verspätete Abgabe führt sofort zum Auszahlungsstopp.

Tipp!

Bevor ein Kredit für das Studium von der KfW aufgenommen wird, sollten Studierende immer vom Studentenwerk prüfen lassen, ob ein zeitlicher Aufschub für die Studienleistungen möglich ist. Möglicherweise kann der ASTA dabei unterstützen.

Kleinkredite: Seriöse und unseriöse Angebote erkennen

Nicht mehr viele Banken bieten Studienkredite an. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat den Markt gesichtet und Studienkredite, Abschlussdarlehen und Bildungsfonds verglichen. Das erleichtert Studierenden die Auswahl, denn es reicht nicht, auf die Kosten zu achten.

Wichtig ist zum Beispiel auch,

  • wie lange der Kredit maximal gewährt wird und
  • wie schnell er zurückgezahlt werden muss.

Neben diesen Anbietern werben mehr oder weniger seriöse Kreditvermittler und Finanzsanierer aus dem Internet mit Darlehen.

Vorsicht: Hier werden zum Teil Geschäfte mit der Armut gemacht.

Kostenfalle Kredit für das Studium – Rechenbeispiel

Das nachfolgende Rechenbeispiel zeigt: Wer einen Studienkredit aufnimmt, geht ein hohes finanzielles Risiko ein:

Wir nehmen an, dass die BAföG-Zahlung nach dem 4. Semester endet und für 8 weitere Semester ein Kredit in Höhe des BAföG-Höchstsatzes von 934 Euro (eigener Haushalt, selbst krankenversichert) monatlich im Frühjahr 2024 aufgenommen werden muss. In unserem Beispiel liegen die Zinsen bei dem für Kleinkredite üblichen Satz von 9,9 Prozent. Dieser Zins gilt für die Zeit der Auszahlung und dann die der Rückzahlung des Darlehens und bezieht sich auf die jeweils offenen Beträge. 

Darauf ergeben sich folgende Werte:

  • Ausgezahlte Summe: 44,832,00 Euro
  • Zinsen insgesamt: 101.181,71 Euro
  • Gesamtbetrag inkl. Zinsen bis zur Rückzahlung: 146.013,71 Euro

Die Darlehenssumme zum Ende der Auszahlungszeit beträgt wegen der Zinsen schon 54.725,10 Euro und wird mit einer monatlichen Rate von 500 Euro zurückgezahlt. Damit wäre der Kreditnehmer nach etwa 24 Jahren schuldenfrei und hätte insgesamt 146.013,71 Euro (9.893,10 + 91.288,61 + 44.832) für die erhaltenen 44.832,00 Euro gezahlt. Dieser hohe Betrag folgt daraus, dass sich Zinsen weiter ansammeln, bis der letzte Euro des Darlehens zurückgezahlt wurde. So ein Darlehen wird es in der Praxis kaum geben. Eine Bank wird derart hohe Summen keinem Kunden anvertrauen, der nicht über ein sicheres Gehalt verfügt. Es soll aber aufzeigen, wie sich die Schulden über die Jahre vervielfachen.

Besser wäre allerdings, gleich ein preiswertes Förderdarlehen abzuschließen. Hier sind jedoch meistens strenge Voraussetzungen wie das Einhalten der Regelstudienzeit oder die nötigen Leistungsnachweise zu erfüllen.

Mehrere Geldquellen anzapfen: Diese Kombinationen sind möglich

Grundsätzlich ist es möglich, Stipendien und andere Fördermöglichkeiten zu kombinieren. Es gibt jedoch Einschränkungen. BAföG und Begabtenförderung können nicht parallel bezogen werden.

Nach dem Studium: Die Rückzahlung beginnt

Spätestens nach dem Studium zeigen sich die Vorteile eines staatlichen Studienkredits: Bei den KfW-Studienkrediten gelten großzügigere Fristen, oder Sie können fällige Zahlungen aufschieben. Mit der Rückzahlung von KfW-Krediten muss 6 bis 23 Monate nach Abschluss des Studiums begonnen werden. Bis dahin fallen nur Zinsen an. Insgesamt bleibt für die Rückzahlung 25 Jahre Zeit. Zweimal im Jahr – am 15. März und am 15. September – können die Raten angepasst werden.

Wer ein privates Darlehen aufgenommen hat, steht bei der Rückzahlung mehr unter Druck. Reicht das Einkommen dauerhaft nicht aus, um den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, bleibt im Notfall die Verbraucherinsolvenz. Ebenfalls 2-mal im Jahr ist eine kostenfreie Sondertilgung möglich. Auf diese Weise lässt sich der Darlehensbetrag schneller zurückzahlen.

Wer vorzeitig aus einem Vertrag aussteigen möchte, hat die Möglichkeit, das Darlehen mit einer Frist von höchstens 1 Monat zu kündigen. Dann fällt 1 Prozent der Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung an. Läuft der Kredit nur noch weniger als 1 Jahr, verringert sich die Entschädigung auf 0,5 Prozent.

Finanzielle Notlagen: Die Verbraucherinsolvenz als letzter Ausweg

Manchmal gehen die Berufsvorstellungen nicht so auf wie gedacht, oder Schicksalsschläge sorgen dauerhaft für Geldprobleme. Falls die vereinbarten monatlichen Rückzahlungsraten das eigene Budget sprengen und nicht genug Geld zum Leben bleibt, kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren der letzte Ausweg sein.

Ein solches Insolvenzverfahren bietet Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von 6 Jahren von ihrem Schuldenberg zu befreien. Während dieser Zeit werden weite Teile des Einkommens und das Vermögen verpfändet. Es handelt sich also um einen sehr einschneidenden Schritt im Leben. 

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!