Gut verständliche Informationen über Eingriffe, für die ein Zweitmeinungsverfahren möglich ist, bietet die Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
Falls weitere Untersuchungen sinnvoll sind, bespricht die Ärztin oder der Arzt dies mit Ihnen:
- Nach Abschluss seiner Begutachtung teilt der Zweitmeiner Ihnen mit, ob er den geplanten Eingriff für medizinisch notwendig erachtet oder nicht und ob es Behandlungsalternativen gibt, die Sie wählen können.
- Sie können dann frei entscheiden, welche Behandlung aus Ihrer Sicht die Beste ist, also zum Beispiel auch einen geplanten Operationstermin wieder absagen.
- Falls Sie dies möchten, erhalten Sie einen zusammenfassenden schriftlichen Bericht, der auf Ihren Wunsch hin auch an den behandelnden Arzt übersandt werden kann.
Wie finde ich Zweitmeinungsärzt:innen?
Möchten Sie die ärztliche Zweitmeinung nutzen, müssen Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt wenden, die für das strukturierte Zweitmeinungsverfahren zugelassen sind.
Diese Zweitmeinungsärzt:innen müssen besonders qualifiziert und unabhängig sein und brauchen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Für die Genehmigung müssen Ärztinnen und Ärzte bestimmte in der Zweitmeinungsrichtlinie festgelegte Voraussetzungen nachweisen. Die Zweitmeinung darf nicht bei einem Arzt oder einer Einrichtung eingeholt werden, durch den oder durch die der Eingriff durchgeführt werden soll.
Welche Ärzte und Ärztinnen aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung für den jeweiligen Eingriff abgeben dürfen, sehen Sie auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Zweitmeinung als Extra der Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Versicherten bei anstehenden Operationen unabhängig von dem strukturierten Verfahren ärztliche Zweitmeinungen zu anderen Diagnosen auf freiwilliger Basis bezahlen. Fragen Sie deshalb bei der Krankenkasse nach dieser Leistung.
Ein Drittel der Krankenkassen ermöglicht Patient:innen mit einer Krebsdiagnose eine weitere Begutachtung durch Spezialisten.
Von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist der Ablauf des Zweitmeinungsverfahrens. Viele empfehlen ihren Mitgliedern bestimmte Onlineportale, mit denen sie kooperieren. Hier werden die medizinischen Unterlagen ins Portal hochgeladen und geprüft. Andere Krankenkassen vermitteln einen Termin bei kooperierenden Spezialist:innen.
Neben den Krankenkassen gibt es auch private Gutachterbüros, die sich auf Zweitmeinungen spezialisiert haben. Das müssen Patient:innen aber selbst bezahlen.
Die Qualität der Zweitmeinung
Zweitmeinungsverfahren müssen konkrete Qualitätsvorgaben einhalten: Sowohl was die Einschätzung selbst angeht als auch die Qualifikation der Ärzt:innen, die sie abgeben. Diese Anforderungen gelten allerdings nur für die oben genannten Operationen im Rahmen des gesetzlichen Zweitmeinungsverfahrens. Bei allen anderen Zweitmeinungsverfahren gibt es keine konkreten Vorgaben.
Sie könnten also unter Umständen keine unabhängige Zweitmeinung bekommen. Im Krankenhaus beispielsweise spielen auch die wirtschaftlichen Interessen eine Rolle. Der Rat wird daher oft auch von Geschäftsinteressen beeinflusst.
Umgekehrt gilt das auch für die Zweitmeinung durch die Krankenkassen. Hier könnten etwa die "kooperierenden Spezialist:innen" oder Onlineportale von teuren Eingriffen abraten. Daher sollten Sie bei der Krankenkasse nachfragen, warum die Kassen-Gutachter zur Beurteilung der jeweiligen Behandlung besonders qualifiziert sind. Sie sollten auch direkt mit dem Versicherer klären, ob eventuell doch Kosten entstehen und bis wann Sie mit der Zweitexpertise rechnen können.