Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Anzahlung im Möbelhaus: Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage

Stand:
Viele Möbelhändler möchten von ihren Kund:innen eine Anzahlung beim Abschluss des Kaufvertrages. Allerdings müssen sich Kund:innen nicht darauf einlassen.
Eine junge Frau sitzt in einem Möbelhaus auf einem Sessel und liest das Preisschild.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kein Käufer ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet.
  • Verlangt ein Händler eine Anzahlung, sollten Sie mit dem Wechsel zur Konkurrenz drohen.
  • Bekommen Sie die Möbel dort nicht, sollten Sie sich allenfalls auf eine geringfügige Anzahlung von bis zu 10 Prozent einlassen.
Off

Die Verbraucherzentralen raten davon ab, hohe Anzahlungen zu leisten, bevor die bestellten Möbel geliefert sind. Denn wenn ein Möbelhaus Insolvenz anmeldet, riskieren Sie, dass Ihre Anzahlungen weg sind.

Kein Käufer und keine Kundin ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet. Das Gesetz sieht Zahlung bei Lieferung vor. Auf Anzahlungsklauseln im Kleingedruckten kann sich der Händler nicht berufen, da diese in der Regel unwirksam sind. Nur wer sich im Kaufvertrag durch seine Unterschrift mit einer Anzahlung einverstanden erklärt, muss diese bezahlen und riskiert im Insolvenzfall ihren Verlust.

Verlangt ein Händler eine Anzahlung, sollten Sie drohen, zur Konkurrenz zu wechseln. Bekommt man die Möbel dort nicht, sollten Sie höchstens bis zu 10 Prozent anzahlen.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.
Beratung

Niebüll und Husum: Kostenlose Energieberatungen im eigenen Zuhause

Es geht weiter! Auch in den Jahren 2025 und 2026 können sich Nordfriesinnen und Nordfriesen kostenfrei zur Energieeinsparung in ihren Privathaushalten beraten lassen. Die erfolgreiche Kooperation zwischen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) und dem Kreis Nordfriesland wird für 375 Haushalte fortgeführt.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.