Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Transparenz - Profil der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Stand:
Im Einsatz für Verbraucherinnen und Verbraucher fordern wir von Unternehmen Transparenz und Klarheit im Handeln. Diese hohen Ansprüche stellen wir auch an unsere eigene Arbeit und an die Transparenz unserer Kommunikation mit der Öffentlichkeit.
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Logo der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

 

 

Wir sind überzeugt:

Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Wir verpflichten uns, die folgenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten. Mehr Wissenswertes zur ITZ erfahren Sie hier.

I. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
II. Satzung und Ziele unserer Organisation

Zweck der VZSH ist die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, vor allem in Schleswig-Holstein. Die VZSH wird dabei als zentrale Vereinigung unter Berücksichtigung der Selbstständigkeit ihrer Mitglieder tätig. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erfüllung folgender Aufgaben:

  • die Vertretung der Interessen der Verbraucher,
  • die Information, Beratung und Bildung von Verbrauchern in allen sie betreffenden Belangen, auch zu Produkten und Dienstleistungen,
  • die Durchführung von Projekten sowie
  • den Aufbau und Betrieb von Beratungsstellen als Anlaufstellen zur direkten und persönlichen Beratung der Verbraucher, als Vertriebsstellen der Dienstleistungsprodukte der VZSH und als Kontaktstellen zur örtlichen Gesellschaft (Politik, Verwaltung und Wirtschaft).

Die vollständige Satzung der VZSH ist hier abrufbar.

Hier bieten wir weitere Informationen zu unseren Aufgaben und unserer Organisation.

III. Gemeinnützigkeit
  • Name des erteilenden Finanzamtes: Finanzamt Kiel, Holtenauer Str. 183, 24118 Kiel
  • Steuernummer: 20/294/76103
  • Art und Datum der letzten Erteilung: Freistellungsbescheid vom 13. Januar 2022
  • Jüngster Veranlagungszeitraum für den der Bescheid ergangen ist: gültig für drei Jahre, 2018 bis 2020
  • Steuerbegünstigter Zweck: Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO

     

IV. Entscheidungsträger

Die Organe der VZSH sind laut Satzung die Mitgliederversammlung, der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Mitgliederversammlung

Die Mitglieder des Vereins bilden die Mitgliederversammlung. Der Verwaltungsrat und der Vorstand nehmen beratend an den Mitgliederversammlungen teil, die mindestens einmal jährlich stattfinden. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats und beruft diese ab.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der VZSH und besteht aus den Delegierten der ordentlichen Mitglieder. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Nähere Informationen zur Mitgliederversammlung, ihren Aufgaben und Beschlüssen können Sie der Satzung entnehmen. Eine Übersicht über unsere Mitgliedsverbände finden Sie hier.

Verwaltungsrat

Entsprechend der Satzung der VZSH wählen die Mitgliedsorganisationen in der Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat, der aus neun Mitgliedern besteht. Der Verwaltungsrat beruft den Vorstand und überwacht dessen Tätigkeit. Seine Mitglieder sind:

  • Hans-Peter Küchenmeister (Vorsitzender)
  • Michaela Pries, (erste stellvertretende Vorsitzende)
  • Alexander Blažek, (zweiter stellvertretender Vorsitzender)
  • Madina Assaeva
  • Dr. Tordis Batscheider
  • Oliver Brandt
  • Prof. Dr. Frank Kempken
  • Anette Röttger
  • Prof. Dietmar Walberg

Nähere Informationen zum Verwaltungsrat finden Sie hier.

Vorstand

Stefan Bock 
Der hauptamtliche Vorstand führt die Geschäfte und vertritt die VZSH gerichtlich und außergerichtlich. Die Tätigkeit des Vorstands erfolgt unter Beachtung der Satzung, der Rahmenrichtlinien (Leitbild und Geschäftsordnung des Vorstands) und den Bewilligungsbescheiden der Zuwendungsgeber. Dem Vorstand obliegt jede Tätigkeit, die geeignet ist, den Vereinszweck zu fördern. Der Vorstand wird auf fünf Jahre bestellt.

V. Bericht über Tätigkeiten der Organisation

Die VZSH legt einmal jährlich ihren Jahresbericht vor. Darin legen wir Rechenschaft über unsere Arbeit ab. der Bericht enthält außerdem die Gesamtübersicht zum Jahresabschluss, die Mitgliedschaften der VZSH in Organisationen und Gremien sowie den Aufbau und das Organigramm.

Der aktuelle Jahresbericht der VZSH ist hier abrufbar.

VI. Personalstruktur

Mit Stand 31.12.2024 arbeiten für die VZSH 20 Beschäftigte im institutionellen Bereich sowie 34 Beschäftigte im Rahmen von Projekten. Zudem sind 25 Honorarkräfte für uns tätig.

VII. Mittelherkunft und Verwendung

Für die Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben erhält die VZSH vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein eine institutionelle Zuwendung. Darüber hinaus erzielen wir eigene Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Beratungen und Veranstaltungen.

Die Ausgaben der VZSH unterteilen sich in Kosten für Personal, Mieten und den laufenden Geschäfts- und Beratungsbetrieb. Zudem fallen insbesondere Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und Veranstaltungen an.

Neben der institutionellen Förderung erhält die VZSH Zuwendungen für die Durchführung von Projekten. Diese Zuwendungen werden von Bundesbehörden und Ministerien des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.

Eine Gesamtübersicht des Jahresabschlusses, aufgeteilt nach institutionellem Haushalt und Projektmitteln, kann dem aktuellen Jahresbericht entnommen werden.

Die VZSH erstellt keine Bilanz nach den Richtlinien des Handelsgesetzbuchs. Das Bankguthaben betrug am 01.01.2023 insgesamt 264.034,85 Euro und zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 382.079,23 Euro. Dies setzte sich wie folgt zusammen: Dies setzte sich wie folgt zusammen: Restmittel aus der institutionellen Förderung (Rückzahlung an das MLLEV Schleswig-Holstein nach Abschlussbuchungen) und restliche Projektmittel, die bis zum Ablauf der Verwendungsfrist noch im Folgejahr ausgegeben und anschließend entweder vorgetragen (angerechnet) oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt wurden.

VIII. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und seinen Mitgliedsorganisationen haben wir im Jahr 2010 die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz (DSV) gegründet. Der vzbv ist Träger der DSV, bei der es sich um eine Stiftung privaten Rechts handelt. Sie verfügt über ein Stiftungskapital von 10 Millionen Euro.

Die DSV hat das Ziel, die Verbraucherarbeit in Deutschland zu stärken. Sie fördert Projekte, um Verbraucher besser zu informieren, zu beraten und weiterzubilden. Sie ermöglicht es, Verbraucherinteressen durchzusetzen und die Stellung des Verbrauchers in der sozialen Marktwirtschaft zu verbessern. Das trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft bei. Die DSV bietet Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft ein Forum, um sich gemeinsam für Verbraucherschutz zu engagieren.

Der Verwaltungsrat der DSV setzt sich aus sechs der acht Verwaltungsratsmitglieder des vzbv zusammen. Den Vorstand bilden die beiden anderen Mitglieder des vzbv-Verwaltungsrats. Als geschäftsführender Vorstand fungiert der Leiter der Stabsstelle Koordination im vzbv.

Nähere Informationen zur DSV finden Sie hier.

IX. Zuwendungsgeber

Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein. Eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben der VZSH im institutionellen Haushalt sowie über die Projektausgaben findet sich im aktuellen Jahresbericht, der hier abzurufen ist.

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