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Fake-Wohnungen im Internet: So erkennen Sie falsche Immobilienanzeigen

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Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, kommt an den einschlägigen Immobilienportalen kaum vorbei. Das nutzen auch Kriminelle aus, um mit gefälschten Anzeigen Kasse zu machen. Welche Betrugsmaschen häufig vorkommen, woran Sie Fake-Anzeigen erkennen und wie Sie sich schützen können.
Ein Mann sucht online nach einer Wohnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit gefälschten Immobilienanzeigen in beliebten Portalen oder Phishing Mails wollen Kriminelle an Ihr Geld oder Ihre Daten.
  • Verlockend klingende Traumimmobilien zu vergleichsweise günstigen Preisen sind ein Indiz für Fake-Anzeigen.
  • Gehen Sie bei der Wohnungssuche unter keinen Umständen in Vorkasse: Bezahlen Sie niemals für eine Wohnung, die Sie noch nicht gesehen haben.
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Betrugsmaschen: Wie Wohnungssuchende getäuscht werden

Eine frisch renovierte 4-Zimmer-Wohnung in Top-Lage, inklusive Parkplatz, für unter 600 Euro. Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Ist es in den meisten Fällen leider auch. Hinter der vermeintlichen Traumimmobilie zum Schnäppchenpreis stecken häufig Betrüger. In der Regel haben es die Täter auf private Daten oder Geldüberweisungen der Wohnungssuchenden abgesehen und versuchen, für nicht existierende Scheinwohnungen zu kassieren. Die Betrugsmaschen werden immer raffinierter und vielfältiger:

Der Trick mit der Vorkasse
Ein weit verbreitetes Szenario: Der angebliche Eigentümer kontaktiert die Wohnungssuchenden und teilt mit, dass er im Ausland ist und nicht zur Besichtigung kommen kann. Er bietet an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben. Als Kaution hierfür sollen Sie vorab Geld überweisen. Sobald die Überweisung erfolgt ist, bekommen Sie aber weder einen passenden Wohnungsschlüssel noch eine Antwort vom angeblichen Vermieter.

Nachnahmegebühr
Selbst wenn der Eigentümer Ihnen zuerst den Wohnungsschlüssel zusendet, sollten Sie kein Geld überweisen, ehe Sie die Wohnung nicht zumindest besichtigt haben. Wenn der Schlüssel per Nachnahme gesendet wird, bleiben Sie zumindest auf der Nachnahmegebühr sitzen. Außerdem ist nicht gesagt, dass der Schlüssel überhaupt ins Türschloss passt. Falls es die beworbene Immobilie überhaupt gibt.

Betrug mit Vorkaution
In einigen Fällen wird Ihnen eine Immobilie auch direkt zur Miete angeboten, ohne dass Sie diese jemals besichtigt haben. In anderen Fällen wird die Wohnung tatsächlich besichtigt. Nach der Besichtigung erhalten Sie dann schnell eine Zusage. Im Gegenzug verlangen die Kriminellen vor Abschluss des Mietvertrages die Kaution. Ist das Geld überwiesen, fehlt vom vermeintlichen Vermieter jede Spur.

Eine Mietkaution wird - nach Abschluss des Mietvertrages - immer erst zu dem Zeitpunkt fällig, an dem das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß beginnen soll. Werden Sie von einem vermeintlichen Eigentümer aufgefordert, vorab eine Kaution zu bezahlen, lassen Sie lieber die Finger von der Immobilie.

Rechnung für Wohnungsbesichtigungen
Gerade in Regionen, in denen die Wohnungsnot besonders groß ist, sind Interessenten froh über jede Wohnungsbesichtigung, zu der sie eingeladen werden. Einige Immobilienbetrüger nutzen diese Notlage aus und verlangen bereits Geld dafür, Sie in die Vorauswahl für eine Fake-Immobilie aufzunehmen.

Phishing-Mails
Im Namen von Immobilienportalen versenden Betrüger auch immer häufiger sogenannte Phishing-Mails, um persönliche Daten der Immobilienportal-Kunden auszuspionieren. In den E-Mails werden Sie in der Regel dazu aufgefordert, sich über einen mitgeschickten Link mit Ihren Zugangsdaten des Immobilienportals einzuloggen oder einen mitgeschickten Anhang zu öffnen. Loggen Sie sich über den Link ein, gelangen Sie jedoch auf eine gefälschte Log-In-Seite, über die Betrüger Ihre Zugangsdaten abfangen können. Angehängte Dateien können zudem Schadsoftware enthalten.

Kopie des Personalausweises
Einige Betrüger fragen nach einer Kopie Ihres Personalausweises, die Sie als E-Mail-Anhang zuschicken sollen. Das sollten Sie nicht tun: Mit dem Personalausweis können Betrüger Ihre Identität bei illegalen Geschäften nutzen.

Abwicklung über Plattformen
Einige betrügerische Vermieter lassen die Vorauszahlung, die Wohnungsbesichtigung oder die Schlüsselübergabe über Plattformen wie zum Beispiel Airbnb, eBay oder booking.com abwickeln. Diese Plattformen bieten jedoch keine Dienstleistungen zur Verwaltung und Besichtigung von Mietwohnungen an.

So erkennen Sie Fake-Anzeigen bei der Wohnungssuche

Zu günstige Preise
Ein Hinweis auf gefälschte Immobilienanzeigen sind ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise. Auch viel zu niedrig angesetzte Nebenkosten können ein Indiz für eine gefälschte Wohnungsanzeige sein. Informieren Sie sich über den örtlichen Mietpreisspiegel, den die Kommunen veröffentlichen, ob der Mietpreis realistisch ist. Anhand dieser Richtwerte können Sie gerade als Ortsfremder die angesetzte Miete besser einschätzen.

Alarmsignal: Vorkasse
Egal, ob für das Zuschicken des Wohnungsschlüssels oder für eine Besichtigung: Sobald Sie aufgefordert werden, Geld im Voraus zu bezahlen, sollten Sie skeptisch werden. Seriöse Makler oder Eigentümer verlangen kein Geld von Ihnen, bevor Sie die Immobilie besichtigt haben.

Widersprüche zwischen Bildern und Text
Lesen Sie Immobilieninserate stets mit einer gesunden Portion Skepsis und überprüfen Sie die Wohnungsanzeigen auf mögliche Widersprüche zwischen Bild und Text. Das gilt vor allem ‑ aber nicht nur ‑ für Schnäppchen.

Bilder wie aus dem Prospekt
Viele Immobilienbetrüger versuchen Sie mit ansprechenden Immobilienbildern wie aus dem Prospekt zu beeindrucken. Bei den Fotos handelt es sich jedoch oft um kopierte Bilder aus dem Internet, zum Beispiel aus digitalen Möbelhauskatalogen. Diese Masche können Sie leicht entlarven: Laden Sie hierzu das Bild in der umgekehrten Bildersuche von Google hoch. Nach Betätigung der Suche sehen Sie schnell, ob und wo das Bild im Netz noch verwendet wird.

Schlechtes Deutsch und Anfragen auf Englisch
Ein Indiz für Betrugsobjekte können Sätze in schlechtem Deutsch oder eine Anhäufung von Grammatik- und Rechtschreibfehlern sein. Da Betrüger oftmals aus dem Ausland agieren, nutzen sie häufig Übersetzungsprogramme. Zwar sind diese in den letzten Jahren immer besser geworden, trotzdem können schlechte Sprachqualität und Rechtschreibung aufmerksame Leser skeptisch werden lassen. Ein weiteres mögliches Anzeichen dafür, dass es sich um ein gefälschtes Immobilieninserat handelt, sind Anfragen auf Englisch.

Kopierte Anzeigentexte
Häufig kopieren sich Immobilienbetrüger ihre Anzeigentexte aus realen, bestehenden Immobilienanzeigen zusammen. Geben Sie zur Überprüfung Teile des Textes oder die Überschrift in eine Suchmaschine ein: Erscheint eine sehr ähnliche Anzeige ‑ jedoch mit anderen Kontaktdaten ‑ auf weiteren Portalen, ist Vorsicht geboten.

Fehlende Angaben
Seriöse Anbieter geben in ihren Anzeigen in der Regel Auskunft über die Höhe der Warm- und Kaltmiete sowie den Energieausweis. Ist lediglich eine Warmmiete angegeben, kann das ein Indiz für eine Fake-Wohnung sein. Seien Sie zudem misstrauisch, wenn es auf der Seite des Immobilienanbieters keinen konkreten Ansprechpartner oder kein Impressum auf der Seite des Immobilienanbieters gibt. Selbst ein vollständiges Impressum bietet keine Sicherheit, denn es kann gefälscht sein. Ist eine Telefonnummer angegeben, sollten Sie prüfen, ob sie tatsächlich vergeben ist. Wird Ihr Anruf entgegengenommen, können Sie nachfragen, wer für die Anzeige verantwortlich ist.

Auffällige Mails
Öffnen Sie keine Dateianhänge in E-Mails, die auf .exe enden ‑ weder von vermeintlichen Wohnungs- oder Hausanbietern noch vom Immobilienportal selbst. Sie können von Immobilienbetrügern stammen und Schadsoftware oder Trojaner enthalten. Achten Sie zudem auf die E-Mail-Adresse des Absenders: Immobilienbetrüger nutzen zur Korrespondenz häufig E-Mail-Adressen mit auffälligen Domains, wie zum Beispiel Name@günstige-traumwohnung.de.

Überweisung ins Ausland
Seien Sie besonders vorsichtig bei Überweisungen ins Ausland! Prüfen Sie vor jeder Überweisung die Kontonummer (IBAN) des Zahlungsempfängers: Mit welchem Länderkürzel fängt sie an? 'DE' steht zum Beispiel für ein Konto in Deutschland, 'AT' für Österreich und so weiter. Kommt dagegen ein Länderkürzel vor, mit dem Sie nicht gerechnet haben, sollten Sie kein Geld überweisen.

Was kann ich tun, wenn ich Immobilien-Betrügern aufgesessen bin?

  • Haben Sie bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen, fordern Sie Ihre Bank umgehend auf, die Zahlung rückgängig zu machen. Einen Anspruch darauf, dass die Bank Überweisungen zurückbucht, haben Sie allerdings nicht. Anders ist es bei Zahlung per Lastschrift: Hier können Sie innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
  • Rechtlich handelt es sich um Betrug, wenn Sie auf Grund einer gefälschten Wohnungsanzeige Zahlungen leisten. Sind Sie auf einen Immobilienbetrüger hereingefallen, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Das können Sie auch online tun.
  • Melden Sie den Betrug zudem beim betroffenen Immobilienportal, um andere Wohnungssuchende vor denselben Betrügern zu schützen.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.