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Nachsendeauftrag für die Post: So ziehen Anbieter Kunden über den Tisch

Stand:
Schnell mal „googeln“ und drauflos klicken kann teure Folgen haben. Das gilt unter anderem beim Nachsendeauftrag für die Post. Wer nicht genau hinschaut und Preise vergleicht, landet schnell bei Unternehmen, die den drei- bis vierfachen Preise im Vergleich zur Deutschen Post AG verlangen.
ein Stapel Briefe

Schnell mal „googeln“ und drauflos klicken kann teure Folgen haben. Das gilt unter anderem beim Nachsendeauftrag für die Post. Wer nicht genau hinschaut und Preise vergleicht, landet schnell bei Unternehmen, die den drei- bis vierfachen Preise im Vergleich zur Deutschen Post AG verlangen.

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Ein Umzug bedeutet meist jede Menge Stress. Für Recherche und Vergleiche bleibt wenig Zeit, wenn hundert Dinge gleichzeitig zu erledigen sind. Scheinbar nutzen manche Dienstleister diese Situation aus. In letzter Zeit verzeichnet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) mehrere Beschwerden über Anbieter für Nachsendeaufträge bei der Deutschen Post AG. „Dass hier nicht die „gelbe Post“ mit dem Posthorn der Vertragspartner ist, haben die Betroffenen erst später entdeckt“, sagt Michael Herte von der VZSH.

Internetseiten in der Optik der Deutschen Post

Die Deutsche Post AG bietet diese Dienstleistung selbst zum Preis 23,90 Euro für sechs Monate an. Wer allerdings das Stichwort „Nachsendeauftrag“ in eine Online-Suchmaschine eingibt, erhält in der Trefferliste ganz oben mehrere Anzeigen von anderen Anbietern. Die Seiten dahinter sind mit Farbe, Schriften und Symbolen meist so aufgemacht, dass man sie leicht mit dem Online-Portal der Deutschen Post AG verwechseln kann. Für die Nachsendung ihrer Briefe und Pakete zahlt man bei solchen Unternehmen den drei- bis vierfachen Preis. Bei einem Anbieter ist der Preis erst zu sehen, nachdem man alte und neue Adresse sowie weitere Kontaktdaten eingegeben hat. 

Verzicht auf Widerrufsrecht ist riskant

Beschwerden gab es auch, weil Anbieter kurzfristige Widerrufe zurückgewiesen hatten. Wer im Internet einen Vertrag schließt, hat in der Regel ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. In manchen Fällen kann man den Verzicht auf das Widerrufsrecht erklären, zum Beispiel um eine Dienstleistung sofort zu erhalten. Dies muss klar erkennbar sein. Dennoch sind sich nicht alle darüber im Klaren, dass sie dann keine Möglichkeit mehr haben, einen Vertrag kostenfrei rückgängig zu machen.

Tipps zum Vertragsschluss im Internet

Die Verbraucherzentrale beobachtet eine Zunahme von Abzocke und Kriminalität im Internet. Es lohnt sich, vor dem Vertragsschluss im Netz ein paar Minuten Zeit zu investieren und genauer hinzuschauen.

  • Vorsicht mit Anzeigen: Beim „googeln“ sind die ersten Adressen der Trefferliste meist Werbeanzeigen, die Unternehmen dort gezielt platziert haben. Diese erkennt man nur an dem kleinen Hinweis „Anzeige“. Die echten Treffer stehen oft weiter unten.
  • Impressum checken: Der erste Klick sollte aufs Impressum gehen. Der Link ist meist ganz unten auf der Startseite zu finden. Das Impressum sollte Aufschluss darüber geben, welches Unternehmen hinter dem Angebot steckt. Wenn es fehlt oder unvollständig ist, ist die Seite unseriös. 
  • Preise ermitteln: Sind die Preise auf der Seite gut zu finden und transparent dargestellt? Falls nicht, ist das ein Warnzeichen. Vorsicht mit vermeintlichen Schnäppchenpreisen und Preisangaben mit dem Zusatz „ab“.
  • Absichern mit Widerrufsrecht: Oft kann man mit einem Klick auf das Widerrufsrecht verzichten. Wenn es für den Verzicht keinen wichtigen Grund gibt, ist es besser, diese Absicherung zu behalten.
Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

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