Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) ist dieses Vorgehen unzulässig.
„Durch die kurzfristige Erhöhung der monatlichen Abschläge wollen die Versorger die gestiegenen Energiepreise an der Strombörse durch ein zinsfreies Darlehen der Kunden kompensieren“, sagt Lenia Baga, Referentin für Verbraucherrechte bei der VZSH. Mögliche Überzahlungen sollen die Kunden dann nach der Abschlussrechnung wieder ausbezahlt bekommen. Doch dieses Vorgehen birgt Risiken und ist zudem nicht gestattet.
Auf einmal kommt die Kündigung
Eine Abschlagserhöhung ist nur dann zulässig, wenn Stromkunden auch mehr verbraucht haben. „In den uns bekannten Fällen ist das jedoch meist nicht der Fall“, sagt Baga. Betroffene sollten deshalb der Abschlagserhöhung widersprechen. Dafür bietet die VZSH einen kostenfreien Musterbrief an.
Auf ihren Widerspruch haben einige Verbraucher nun eine Kündigungsbestätigung erhalten. Eine Beendigung des Vertrages war von den Kunden jedoch weder gewollt, noch geäußert. Um dies gegenüber dem Stromanbieter klarzustellen, gibt es einen kostenlosen Musterbrief der VZSH.
Kritik am Vorgehen der Versorger
„Kritisch sehen wir als Verbraucherschützer, dass momentan ohnehin die Energiekrise in aller Munde ist und die Verbraucher durch die Kündigungsbestätigung weiter verunsichert werden“, sagt Baga. Für Kündigungen aufgrund des Widerspruchs gibt es nach Ansicht der VZSH keine gesetzliche Grundlage.
Neben den Erhöhungen der Abschläge lässt sich aktuell eine allgemeine Preiserhöhung beobachten. Stromkunden stehen dadurch vor dem weiteren Problem, ob sie ihren aktuellen Vertrag fortführen sollen.
Auf Vergleichsplattformen vorsichtig sein
„Unseren grundsätzlichen Rat, sich bei Vergleichsplattformen einen neuen Energieanbieter auszusuchen, können wir in der momentanen Situation nicht mehr guten Gewissens geben“, sagt Baga. Aktuell gibt es Diskrepanzen zwischen den dort angegebenen und den tatsächlichen Preisen. Wer einen Wechsel anstrebt, sollte deshalb vor Vertragsabschluss unbedingt die Preise auf der Internetseite des Anbieters überprüfen.
Ein kurzfristiger Anbieterwechsel ist in der Regel unproblematisch. Wichtig ist es, die Zählerstände festzuhalten, da sie beim Wechsel angegeben werden müssen. Wenn der Wechsel wider Erwartens nicht klappt, werden Verbraucher vom örtlichen Grundversorger beliefert. Dass man plötzlich ohne Strom dasteht, wird nicht passieren.
Prognose für die Zukunft
Zu befürchten ist jedoch, dass auch Grundversorger aufgrund der höheren Einkaufs-preise in Zukunft ihre Preise anheben. Dies müssen sie aber transparent halten: Festgelegt ist, dass die örtlichen Grundversorger ihre Preisänderungen öffentlich bekannt geben müssen – und das sechs Wochen im Voraus. „Ich rechne damit, dass die Energieversorger zeitnah per Brief über geplante Erhöhungen der Kosten ab dem 01.01.2022 informieren“, sagt Baga.