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Digitaler Stromzähler, intelligentes Messsystem und Smart Meter

Stand:
Der digitale Stromzähler ist eine moderne Messeinrichtung und soll den bisher vorhandenen analogen Stromzähler - auch als Ferraris-Zähler bekannt - ersetzen.
Digitale Stromzähler messen den Verbrauch einer Mieterstromanlage.
Smart Meter bzw. digitale Stromzähler sollen in Zukunft einen erheblichen Beitrag zur Digitalisierung der Energiewende leisten.

Ein digitaler Stromzähler ist eine moderne Messeinrichtung, die den bisher vorhandenen analogen Stromzähler, auch bekannt als Ferraris-Zähler, ersetzt. Anders als zuvor gibt dieser nicht nur den aktuellen Zählerstand an, sondern speichert diese Werte tages-, wochen-, monats- und jahresgenau bis zu zwei Jahre im Rückblick. Erweitert man diesen digitalen Stromzähler mit einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Gateway, so resultiert daraus ein intelligentes Messsystem (iMSys) oder auch umgangssprachlich: Smart Meter. Zusätzlich zur Funktion der modernen Messeinrichtung sind gespeicherte Werte 15 Minuten genau abrufbar. Zudem stellt die Kommunikationseinheit die Schnittstelle zwischen Zähler und Kommunikationsnetz dar und sorgt für eine automatische Datenübertragung.

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Dabei erhält der Stromversorger, bei dem die/der Verbraucher:in gemeldet ist, ebenso wie der Netzbetreiber und Messstellenbetreiber, automatisch die jeweiligen Verbrauchswerte. Ebenso können Smart Meter Daten über Tarifänderungen erhalten. Das Ganze hat den Vorteil, dass Zählerdaten elektronisch ausgelesen werden und die Energie passgenauer zum Verbrauch bereitgestellt werden kann.

Einbau digitaler Stromzähler durch Messstellenbetreiber

Verbaut wird der intelligente Zähler vom zuständigen Messstellenbetreiber. Das ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber oder ein durch die/den Verbraucher:in beauftragter Messstellenbetreiber. Neben dem Einbau betreibt und wartet der Messstellenbetreiber die Stromzähler, aber übermittelt auch die aufgezeichneten Daten an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

Ein gesetzlicher Zwang zum Einbau eines Smart Meters besteht für Messstellenbetreiber nur in drei Fällen:

  • Haushalte, die einen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr haben.
  • Betreiber von elektrischen Erzeugungsanlagen, die eine Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt haben.
  • Haushalte, die sich nach dem 01.01.2024 eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder einen Stromspeicher installiert haben, die jeweils die Netzanschlussleistung von 4,2 kW überschreiten.


Als Berechnungsgrundlage wird der durchschnittliche Jahresverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen. Sollten nicht genügend Werte vorliegen, wird pauschal für den jeweiligen Haushalt von einem Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden ausgegangen. Auch wenn bisher nur in bestimmten Fällen eine Einbaupflicht vorliegt, kann der Messstellenbetreiber für Haushalte mit einem Verbrauch von unter 6.000 Kilowattstunden im Jahr optional entscheiden, ob er ein intelligentes Messsystem einbauen lässt.

Aktuell bezahlt ein:e Verbraucher:in für den Messstellenbetrieb und Messung circa 20 Euro pro Jahr. Natürlich verursacht auch der neue digitale Stromzähler Kosten: Die Preisobergrenze für den optionalen Einbau eines intelligenten Messsystems (bis 6.000 kWh p.a.) liegt ebenfalls bei 20 Euro pro Jahr
Die Preisobergrenze für einen Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems ist gestaffelt nach Jahresverbrauch bzw. bei Anlagenbetreibern nach der Höhe der installierten Leistung. Auch die Installation einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (Bsp. Wärmepumpe oder Wallbox) führt seit dem 01.01.2024 zu einem Pflichteinbau:

  • 6.001 – 10.000 kWh = 20 Euro
  • 10.001 – 20.000 kWh = 50 Euro
  • 20.001 – 50.000 kWh = 90 Euro
  • 7 – 15 KW Anlagenleistung = 20 Euro
  • 15,01 – 25 KW Anlagenleistung = 50 Euro
  • 25,01 – 100 KW Anlagenleistung = 120 Euro
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG = 50 Euro
     

Digitaler Stromzähler: Einbau verweigern

Möchte man als Verbraucher:in den geplanten Einbau des intelligenten Zählers verhindern, so bleibt nur ein Wechsel des Messstellenbetreibers (Hier erfahren Sie, was dabei zu beachten ist!) übrig. Unabhängig dessen kann ein Haushalt auf Wunsch einen Einbau beantragen, dennoch obliegt die Entscheidung auch hierfür dem Messstellenbetreiber. Ergänzend, sollte sich auch hier vor Augen gehalten werden, dass sich so ein Wechsel in der Praxis als schwierig erweist, da sich erst wenige Alternativen am Markt befinden. Haushalte, die nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, erhalten bis spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung. Zusätzlich sind Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, bei Neubauten oder umfangreichen Renovierungen sofort moderne Messeinrichtungen einzubauen.

 

Die moderne Messeinrichtung ins Heimnetzwerk einbinden

Erhält man als Verbraucher:in aufgrund der fehlenden Kriterien des Pflichteinbaus keinen Smart Meter vom grundzuständigen Messstellenbetreiber und man findet auch keinen alternativen Messstellenbetreiber, möchte aber trotzdem komfortabel auf seine Zählerstände und Verbräuche zugreifen können, dann besteht mit geringem technischen Aufwand die Möglichkeit, seine moderne Messeinrichtung (mME) mit einem Auslesegerät auszustatten. Jede moderne Messeinrichtung enthält eine INFO-Schnittstelle und es gibt bereits eine Vielzahl von Auslesegeräten, die diese Schnittstelle nutzen und die Daten des Zählers per LAN oder WLAN in Echtzeit in sein Heimnetzwerk übertragen können. Mit einer passenden Software können die Verbrauchsdaten dann auf PC, Tablet oder Smartphone angezeigt werden. Dabei sollte man vorher die Datenschutzbestimmungen kritisch lesen, was die Software neben der Darstellung für den Eigengebrauch zusätzlich mit den Daten anstellt. Solche Auslesegeräte gibt es auch für Gas- oder Wasserzähler. Da so ein Upgrade die moderne Messeinrichtung aber nicht zu einem Smart Meter macht, muss weiterhin der Zählerstand manuell an den Lieferanten oder Netzbetreiber übermittelt werden. 
 

Bitte beachten Sie auch den aktuellen Hinweis zum Smart Meter Rollout!

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