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Wärmenetze: Chancen und Konsequenzen für Verbraucher

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Fernwärme bietet viele Vorteile. Doch die Preisentwicklung und Anbietermonopole stellen gleichzeitig erhebliche Nachteile dar. Verbraucher müssen achtsam sein.
Fernwärme Vorteile und Nachteile
Wärmenetze mit Fernwärme bringen viele Vorteile, aber auch Nachteile mit sich.

Fernwärme bietet viele Vorteile: Sie soll preisgünstig, unkompliziert und umweltschonend sein – so heißt es in der Werbung der Energieversorger. Die Preisentwicklung und Anbietermonopole stellen diese Aussagen jedoch in Frage, je nachdem, welcher zeitliche Maßstab angesetzt wird. Und beim Thema Umweltschutz gibt es oftmals noch Potential nach oben.

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Auf dieser Seite geben wir einen Überblick über die Rahmenbedingungen, die bei einer Entscheidung für oder gegen eine Versorgung mit Fernwärme wichtig sind.

Anbieterstruktur und Wechselmöglichkeit

  • edes Fernwärmenetz ist ein Monopol, eine Wechselmöglichkeit zu einem anderen Versorger besteht derzeit nicht.
  • Bei einer späteren Umstellung der Wärmeversorgung auf eine andere Technik ist in der Regel von einem nicht unerheblichen Kostenaufwand auszugehen. Je nach Gegebenheiten des Gebäudes kann eine Umstellung auch unmöglich sein.
  • Mit der Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung werden viele Kommunen in den kommenden Jahren Wärmenetze ausbauen oder neu errichten. Auch wenn Fernwärme nicht flächendeckend verfügbar sein wird, stellt sich insbesondere für Verbraucher in dicht besiedelten Regionen vermehrt die Frage, ob der Anschluss an ein Wärmenetz eine sinnvolle Option ist.
  • Im Fall eines Anschluss- und Benutzungszwangs, der von der Kommune für ein Gebiet festgelegt werden kann bzw. bei Eintragung im Grundbuch durch Bauträger, erweist sich ein Wechsel als schwierig*.
*Bei kommunalem Anschluss- und Benutzungszwang ist es...

...im Einzelfall auf Antrag möglich, eine Befreiung hiervon zu erwirken. Dafür müssen Sie nachweisen, dass die von Ihnen geplante Wärmeversorgung durch die Nutzung regenerativer Energiequellen gedeckt wird. Dieses Vorgehen wird mittlerweile auch durch § 3 (2) AVBFernwärmeV gestützt.

Investitionskosten, Preise und Preisanpassung

  • Bauherren, die über einen Fernwärme-Hausanschluss nachdenken, sollten vorher einen sogenannten Vollkostenvergleich anstellen. Hierzu gehören zum einen die Baukosten, die in Bezug auf Wärmeversorgung durch Fernwärme geringer ausfallen. Denn dafür sind weder Heizungsgerät, Schornstein noch Lagerraum nötig. Zudem sind die Installations- und Wartungskosten - beispielsweise für Schornsteinfeger - im Falle der Versorgungsart Fernwärme niedriger als zum Beispiel bei der Nutzung einer dezentralen Heizungstechnik.
  • Preise werden bei der Fernwärme in der Regel auf Basis von festen Preisbestandteilen und dem variablen Arbeitspreis pro verbrauchter Wärmeeinheit (€/MWh oder Ct/kWh) errechnet. Der feste Preisbestandteil ist zum Beispiel als Grundpreis pro Jahr oder Leistungspreis pro kW bereitgestellter Leistung und Jahr definiert. Manchmal tritt auch ein sogenannter Verrechnungspreis in EURO pro Jahr hinzu, der auch Zählerpreis oder Ablesepreis genannt wird. Ein gesetzlich definiertes Verhältnis von Grundpreis und Arbeitspreis gibt es nicht. Die Anschlussleitung, die in der Regel dem festen Preisbestandteil zugerechnet wird, spiegelt zuweilen nicht den tatsächlich erforderlichen Leistungsbedarf wider (s.u.). Ein Wettbewerb mit den für Verbraucher grundsätzlich positiven Preiseffekten fehlt.
  • Preisänderungen erfolgen in vielen Fällen auf der Basis vertraglich vorgesehener Preisänderungsklauseln, die sich nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) richten und die bundesweit gilt. Demnach müssen Preisänderungsklauseln sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen (§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV). Die maßgeblichen Berechnungsfaktoren der Preisänderungsklauseln müssen vollständig und in allgemein verständlicher Form ausgewiesen sein. Der prozentuale Anteil des die Brennstoffkosten abdeckenden Preisfaktors an der jeweiligen Preisänderung ist zudem gesondert auszuweisen.
  • Eine Änderung einer Preisänderungsklausel darf nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen. Nach einem Urteil des BGH vom 26.01.2022 ist lediglich bei der Unwirksamkeit der verwendeten Preisänderungsklauseln eine einseitige Änderung durch den Versorger während der Vertragslaufzeit möglich.
  • Solche Preisänderungsklauseln sind komplex und nur mit einem gewissen Zeitaufwand oder mithilfe fachkundiger Erläuterung nachvollziehbar. Preisänderungsklauseln unterscheiden sich je nach den Gegebenheiten der Wärmeversorgungsnetze und Erzeugungsanlagen der einzelnen Anbieter und sind daher schlecht vergleichbar. Mit vertraglich vereinbarten Preisänderungsklauseln sind dem Versorger Anpassungen der Fernwärmepreise während der Laufzeit des Versorgungsvertrages möglich.
  • Es gibt außer der nachträglichen Missbrauchsaufsicht der Landeskartellbehörde bisher keine Preiskontrolle.
  • Die Fernwärmeanbieter E.ON und Hansewerk Natur haben seit dem Jahr 2020 ihre Fernwärmepreise um ein Vielfaches erhöht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht diese Preisänderungen als rechtswidrig an und hat deshalb zwei Sammelklagen gegen die Anbieter eingereicht. Betroffene Verbraucher können sich ins jeweilige Klageregister eintragen.

Vertragskonzepte

  • Lange Vertragslaufzeiten geben langfristige Sicherheit, insbesondere bei einem Neubau. Andererseits erschweren diese aber einen Wechsel zu einem anderen Heizsystem.
  • Kurze Laufzeiten bieten weniger Sicherheit, denn Energieversorger können die Preisanpassungsklausel beziehungsweise das ganze Preissystem kurzfristig verändern.
  • Die Vertragsbindung an die Immobilie bewirkt, dass auch bei deren Verkauf der Energielieferant bestehen bleibt, sofern der Vertrag nicht das Ende seiner Laufzeit erreicht hat.
  • Anschlussleistungen sind häufig so festgelegt, dass der tatsächliche Bedarf nicht berücksichtigt wird. Dies gilt insbesondere bei Häusern mit sehr niedrigen Verbräuchen aufgrund einer guten Dämmung, beispielsweise bei Neubauten. Da die Anschlussleistung für den festen Preisbestandteil des Fernwärmepreises oft maßgeblich ist, führt energieeffizientes Bauen oder die nachträgliche Dämmung eines Hauses oft nicht zu geringeren Wärmekosten in erwarteter Höhe, obwohl deutlich weniger Wärme benötigt wird. Anreize zur nachträglichen Wärmedämmung werden in diesen Gebieten gemindert bzw. aufgehoben. Nach § 3 AVBFernwärmeV haben Kunden zwar auch im Rahmen eines Fernwärmevertrags mittlerweile ein Recht auf eine Senkung der Anschlussleistung. In manchen Versorgungsgebieten ist aber eine fixe Mindestabnahmemenge definiert, sodass sich eine Verringerung der Anschlussleistung finanziell nicht auswirkt. Die Zulässigkeit dieses anbieterseitigen Verfahrens muss rechtlich noch geklärt werden.
  • Besitzer eines Altbaus sollten vor einem Wechsel zur Fernwärme mögliche Sanierungsmaßnahmen prüfen. Nach dem Auszug der Kinder oder mit Modernisierungsmaßnahmen am Haus sinkt der Energieverbrauch. Daher ist es sinnvoll, den Energieverbrauch vor Abschluss eines Fernwärmevertrags zu verringern – zum Beispiel mit einer energetischen Sanierung.

Versorgungssicherheit und Alternativen

  • Fernwärme gilt als verlässliche Wärmequelle. Dennoch gibt es Situationen, wie zum Beispiel den Rückzug von Energielieferanten aus der Fernwärmeversorgung, in denen eine Umstellung auf alternative Heiztechniken nötig wird.
  • Sind wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend für eine Umstellung der Wärmetechnik, sollten betroffene Eigentümer zuvor auch den Solidaritätscharakter der Fernwärmeversorgung berücksichtigen. Die Kosten der Unterhaltung des Fernwärmenetzes werden durch alle angeschlossenen Verbraucher getragen. Umso mehr Verbraucher an dem Netz teilhaben, umso günstiger sollte es für den einzelnen Haushalt werden

Umweltfreundliche Heizungsart

  • Ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energiewende ist die Dekarbonisierung bestehender und der verstärkte Ausbau von neuen Wärmenetzen. Diese beinhalten die flexible und effiziente Kombination erneuerbarer Energien wie Biomasse, Umweltwärme, Solarthermie oder Geothermie mit der Nutzung von Abwärme aus der Industrieproduktion, Müllverbrennung oder von Überschussstrom.
  • Durch die Kraft-Wärme-Kopplung können Strom und Wärme zudem gleichzeitig produziert werden. Dies führt zu einem besseren Verhältnis von aufgewandter zu nutzbarer Energie (Wirkungsgrad). Im Gegensatz zu separater Strom- und Wärmeerzeugung wird der Brennstoffeinsatz und somit die CO2-Emissionen reduziert.
  • Im Vergleich zu mehreren einzelnen privaten Heizanlagen kann ein Wärmenetz oft effizienter und kostengünstiger arbeiten. Vor allem bei einer dichten Bebauung können Fernwärmenetze ihre Stärken ausspielen oder wenn die energetische Sanierung in einem Quartier nicht möglich ist.
  • In Schleswig-Holstein ist es den Fernwärmeversorgern nach § 8 Abs. 1 und 2 EWKG vorgeschrieben, unter anderem über den Produktmix, den Primärenergiefaktor sowie die CO2-Emissionen zu informieren. Stehen die Aspekte des Umweltschutzes bei einem Wechsel der Heizungsart im Vordergrund, sollten diese Informationen vor dem Wechsel in ein Fernwärmenetz geprüft werden.
  • Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) im Januar 2024 wurden die Rahmenbedingungen für die schrittweise Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme festgelegt. Ab dem 01.03.2025 neu errichtete Wärmenetze müssen zu mindestens 65% erneuerbare Wärme führen. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme im bundesweiten Mittel klimaneutral erzeugt werden und bis 2045 muss in alle Wärmenetze 100% erneuerbare Energie eingeleitet werden

Fernwärmekunden: Heiz-Check hilft Sparmöglichkeiten zu entdecken

Auf jeden Fall profitieren Hausbesitzer davon, wenn sie vor dem Anschluss an Fernwärme einen hydraulischen Abgleich der Heizung machen lassen. Dabei stellt der Heizungsfachmann das Heizsystem so ein, dass alle Räume gleichmäßig erwärmt werden und der Energieverbrauch sinkt. Viele Heizungsanlagen im Bestand – auch auf Basis von Fernwärme – arbeiten ineffizient und verursachen bereits dadurch unnötig hohe Heizkosten.

Hier helfen die Energieberatungsformate der Verbraucherzentrale weiter. Sie sind ein Angebot für alle privaten Verbraucher, die zum Beispiel einen Gas- oder Ölheizkessel, eine Fernwärmestation oder eine Wärmepumpe zu Hause haben.

Lesen Sie mehr zur Energieberatung der Verbraucherzentrale.

 

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Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.