Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Die Abwehrkräfte stärken – mit einer Extraportion Zucker?

Stand:
Draußen ist es feucht, kalt und ungemütlich. Zeit für einen Immunbooster, um die Abwehrkräfte in Schwung zu bringen? Wie ein Marktcheck zeigt, liefern solche Nahrungsergänzungsmittel oft eine ordentliche Portion Zucker gleich mit. Mengenangaben dazu sind leider - ganz legal - oft Fehlanzeige.
Ein Glas ist mit einer Flüssigkeit gefüllt, davor liegt ein Haufen Zucker und Würfelzucker

Das Wichtigste in Kürze:

  • Heißgetränke, Direktsticks und Shots für das Immunsystem können reichlich Zucker liefern.
  • Nährwertangaben zu Kalorien, Fett oder Zucker sind auf Nahrungsergänzungsmitteln nicht vorgeschrieben.
  • Achten Sie auf die Zutatenliste, Zucker kann viele Namen haben.
  • Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit Gesundheitsaussagen oder Heilungsversprechen werben
On

Draußen ist es kalt, feucht und ungemütlich: Zeit für einen Immunbooster? Heißgetränke, Direktsticks, Kindersäfte und Shots mit Granatapfel, Holunder, Sanddorn, Salbei, Echinacea oder Zitrone sollen die Abwehrkräfte in Schwung bringen. Doch diese Nahrungsergänzungsmittel können eine ganze Menge Zucker liefern und sind nicht einmal verpflichtet, das auf der Verpackung anzugeben.

In einem Marktcheck 2023 hat die Verbraucherzentrale NRW 19 solcher Produkte unter die Lupe genommen und bis zu 14 g Zucker pro Portion festgestellt. Das sind bei einer Höchstmengenempfehlung (DGE) von 50 Gramm pro Tag für Erwachsene immerhin 28 %. Das Kinderprodukt eines Herstellers enthält 30 % mehr Zucker als die entsprechenden Produkte für die Älteren. Alle Daten zum Marktcheck finden Sie in unserem Bericht.

Kalorien- und Zucker-Angaben – oft Fehlanzeige

Während auf anderen Lebensmitteln im Rahmen der Pflichtkennzeichnung ganz selbstverständlich Angaben zu Kalorien, Fett, Eiweiß, Salz oder Zucker gemacht werden, müssen auf der Verpackung eines Nahrungsergänzungsmittels lediglich die wertgebenden Inhaltsstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe pro Tagesmenge aufgeführt sein.

Dabei kann so ein Heißgetränk durchaus bis zu 60 kcal pro Portion liefern. Es gibt Hersteller, die diese Angaben freiwillig machen, auf 13 der 19 Produkte fehlten sie jedoch.

Unser Tipp:

Wer keine Angaben zu Kalorien oder Zucker auf der Packung findet, sollte in der Zutatenliste auf Begriffe wie Zucker, Glukosesirup, Fruchtzucker, Fruktosesirup, Honig, Dextrose, Malzextrakt oder Maltodextrin, aber auch auf Fruchtpulver und -konzentrate sowie Säfte achten. Manche Produkte enthalten stattdessen oder zusätzlich Süßstoffe wie Sucralose, Steviolglykoside, Aspartam oder Saccharin.

Mehr zu versteckten Süßmachern finden Sie auf unserer Internetseite.

Welche Werbeaussagen sind erlaubt?

Auch wenn Granatapfel, Zitrone oder Sanddorn den Produktnamen bestimmen, erlaubte gesundheitsbezogene Angaben mit Blick auf eine Stärkung des Immunsystems gibt es für diese Pflanzen nicht. Die Nennung ist eher als Geschmacksangabe zu verstehen.

Und auch für Propolis gilt: Für den Nutzen als Nahrungsergänzung fehlen die Beweise. Auch Pflanzen, die aus der traditionellen Heilkunde gegen Schnupfen und Husten bekannt sind, dürfen in Nahrungsergänzungsmitteln laut Gesetz keine Arzneiwirkung (pharmakologische Wirkung) entfalten, das ist Arzneimitteln vorbehalten. Dazu gehören Pflanzen wie Salbei, Echinacea, Thymian, Wegerich oder Ginkgo. Leider gibt es bisher (fast) keine Regelungen, welche Pflanzenstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Die Verbraucherzentralen fordern daher schon seit Jahren eine Positivliste. Insbesondere sollten Arzneipflanzen nicht in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Zwar dürfen sie keine pharmakologische Wirkung haben, sondern sollen nur die Ernährung ergänzen, aber sie wecken bei Verbraucher:innen falsche Hoffnungen.

Entscheidend sind die den Produkten zugesetzten Nährstoffe wie Vitamin C, Vitamin D oder Zink. Für diese sind Aussagen wie "trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei" erlaubt – und zwar in jeder Jahreszeit, nicht nur "in der kalten und nassen", wie es in mancher Werbung heißt. Das hilft aber nur, wenn jemand mit diesem Nährstoff unterversorgt ist, sonst nicht. Ein Booster für das Immunsystem ist nicht zu erwarten. Daher sind auch verstärkende Aussagen wie "stärkt das Immunsystem" oder für ein "gesundes Immunsystem" nicht erlaubt. Aussagen wie "zur Vorbeugung und Bekämpfung von Erkältungen, Viren und grippalen Effekten" oder "hilft bei der Entwicklung von Abwehrzellen" sind verboten.

Die Aussage "trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen" ist für Nährstoffe wie Mangan, Zink oder die oben genannten Vitamine zugelassen. Zugesetztes Magnesium trägt zwar "zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei", aber eben auch nur, wenn der Körper mit diesem Nährstoff unterversorgt ist. Und eigentlich ist bei einer Erkältung doch eher Schonung angesagt.

Die oft propagierte vorsorgliche Einnahme von Vitamin C zur Verhütung oder Milderung des Krankheitsverlaufs von Erkältungen konnte nach Auswertung verschiedener Studien nicht belegt werden. Es gibt keine Belege, dass Zink Erkältungen vorbeugt. Wohl kann Zink in sehr hohen Dosen (45-300 mg/Tag über 14 Tage) bei Erkältungskrankheiten verwendet, die Krankheitsdauer um bis zu zwei Tage verkürzen (was aber keine Nahrungsergänzung, sondern eine Therapie darstellt).

Die Dosis macht es

Ein "Viel hilft viel" nützt bei Mikronährstoffen nicht wirklich, Überflüssiges scheidet der Körper im besten Falle einfach direkt wieder aus, im schlimmsten Fall sammelt er es an. Dann kann es zu Vergiftungen (wie bei Vitamin D) oder bei empfindlichen Personen zur Bildung von Nierensteinen (wie bei Vitamin C oder Calcium) kommen. Zu hoch dosierte Mineralstoffe können die feinen Regelkreisläufe im Körper durcheinander bringen.
Achten Sie daher auf die Prozentangaben neben der Tagesdosis, hier reichen 100 % (für Erwachsene) völlig aus.

In unserem Marktcheck waren einige Produkte dabei, die mehr Vitamine bzw. Mineralstoffe enthielten, als das Bundesinstitut für Risikobewertung in Nahrungsergänzungsmitteln für sicher hält. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Gesetzliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln fehlen seit Jahren.

Selber machen statt Zusatzstoffe

Heißgetränke mit Zitrone, Orange, Holunder oder Schwarzer Johannisbeere lassen sich auch gut selbst herstellen. Einfach heißes Wasser mit (frisch gepresstem) Saft nach Geschmack auffüllen (den Saft nicht mit erhitzen). Alternativ zum Wasser kann auch ein Hagebutten-Tee oder ein sonstiger Früchtetee (lose oder Beutel) verwendet werden. So bekommen Sie die Vitamine im natürlichen Verbund mit sekundären Pflanzenstoffen. Wer es gerne etwas schärfer mag, kocht sich einen Tee aus einem Stück Ingwerwurzel. Süßen können Sie nach Bedarf und haben die Zuckermenge genau im Blick. Hinzu kommt, dass Sie damit auf viele für den gewünschten Zweck nicht nötige Zusatzstoffe wie Trennmittel, Verdickungsmittel, Stabilisatoren, Konservierungsstoffe und Aromen verzichten. Was genau in den einzelnen Produkten enthalten ist, können Sie unserer Marktcheck-Tabelle entnehmen.

Zum Weiterlesen:

Werbung mit Gesundheit – meist zu viel versprochen

Granatapfel – die gesunde Superfrucht?

Kokosblüten-, Birkenzucker, Stevia & Co. kein sinnvoller Zuckerersatz

Zucker und Süßungsmittel

 

Quellen:


Empfehlung zur maximalen Zuckerzufuhr in Deutschland. DGE, DAG und DDG veröffentlichen gemeinsames Konsensuspapier. DGE aktuell 23/2018 vom 20.12.2018 (abgerufen am 20.02.2024)

Hemilä H, Chalker E (2013): Vitamin C zur Vorbeugung und Behandlung von Erkältungen. Cochrane-Review, Stand: 31.01.2013 (abgerufen am 20.02.2024)

Meixner J: Erkältungen verkürzen: vielleicht mit Zink. Medizin transparent, Stand: 20.12.2023 (abgerufen am 20.02.2024)

Erkältung. Gesundheitsinformation.de, Stand: 31.10.2023 (abgerufen am 20.02.2024)

"Für ein gesundes Immunsystem" - Urteil des OLG München vom 21.12.2023 – 29 U 4088/22

Drehscheibe Nahrungserganzugnsmittel

Nährstoffe in Lebensmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind häufig überflüssig, denn die benötigten Nährstoffmengen lassen sich auch einfach essen. Das zeigt die bei den Verbraucherzentralen erhältliche Drehscheibe "Wellness, Gesundheit, Schönheit?". Sie informiert entsprechend der hier im Portal genannten Produktgruppen über die entsprechenden Inhaltsstoffe in herkömmlichen Lebensmitteln und zeigt die benötigten Portionsgrößen. Hier ist sie digital umgesetzt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.